In Anlehnung an die Praxis im Sozialversicherungsrecht wurde für Vertragsspieler*innen in der DFB-Spielordnung eine Mindestvergütung von 350 Euro pro Monat festgelegt. Bei einem Vertragsspieler handelt es sich dann im Grundsatz um eine abhängige Beschäftigung. Diese ist vertraglich zu regeln.
Vertragsspieler ist, wer über sein Mitgliedschaftsverhältnis hinaus einen schriftlichen Vertrag mit seinem Verein abgeschlossen hat und (über seine nachgewiesenen Auslagen hinaus) Vergütungen oder andere geldwerte Vorteile von mindestens 350 Euro monatlich erhält. Wichtig hierbei: Der Verein ist für die Einbehaltung und Abführung der fällig werdenden Steuern und Sozialabgaben (einschließlich der gesetzlichen Unfallversicherung) verantwortlich. Der Verein hat in diesem Fall auch die Meldepflichten gegenüber Finanzamt und Sozialversicherungsträgern zu beachten.
Vereine müssen zudem beachten, dass gemäß der Abgabenordnung (AO) ein Spieler erst dann als bezahlter Sportler gilt, wenn er eine Vergütung von monatlich mehr als 520 Euro erhält. Werden im Spielbetrieb bezahlte Sportler eingesetzt, hat dies unter Umständen Auswirkungen auf die ertragsteuerliche Einordnung der Mannschaft und die Steuerpflicht der hieraus erzielten Erträge.
Wenn Vergütungen gezahlt werden, kann man diese unabhängig vom Status als Amateursportler*in oder Vertragsspieler*in bis 520 Euro monatlich über ein Mini-Job-Verhältnis abrechnen.
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