Vertragsamateure ab 350 Euro: DFB beschließt Erhöhung der Mindestvergütung - anpfiff.info
Artikel veröffentlicht am 11.12.2023 um 19:39 Uhr
Vertragsamateure ab 350 Euro: DFB beschließt Erhöhung der Mindestvergütung
Die Mindestvergütung für Vertragsspieler*innen wird von derzeit monatlich 250 auf 350 Euro erhöht. Einer entsprechenden Änderung der DFB-Spielordnung (Paragrafen 8 und 22) stimmte der DFB-Vorstand am vergangenen Freitag zu. Sie gilt ab dem 1. Februar 2024 für Verträge ab der Saison 2024/2025, wobei länger laufenden Verträgen ein Bestandsschutz eingeräumt wurde.
Von Marco Galuska / PM DFB
fussballn.de / Schlirf
Im Gegensatz zu einem Amateur ist ein Vertragsspieler, wer über das Mitgliedschaftsverhältnis hinaus einen schriftlichen Vertrag mit dem Verein abgeschlossen hat und über nachgewiesene Auslagen hinaus Vergütungen oder andere geldwerte Vorteile erhält. Angepasst wurde die Mindestvergütung vorwiegend aus zwei Gründen.

- Inflation: 
Die letzte Anhebung der Mindestvergütung von damals 150 auf 250 Euro hatte im Jahr 2012 stattgefunden. Sie wurde damals mit einem inflationären Anstieg des Verbraucherpreisindexes zwischen den Jahren 2001 bis 2009 von rund 13,2 Prozent begründet. Durch die Entwicklung des Mindestlohns und der aktuellen Inflation - im Zeitraum von 2010 bis 2023 stieg der allgemeine Verbraucherpreisindex um 32,58 Prozent - wurde eine Erhöhung der Mindestvergütung für Vertragsspieler*innen als sinnvoll erachtet.

- Umgehung der Ausbildungsentschädigung: 
Im Regelfall müssen im Amateurfußball aufnehmende Vereine beim Wechsel eines Spielers bzw. einer Spielerin eine Ausbildungsentschädigung an den abgebenden Verein bezahlen. Die reine Verpflichtung von Amateur- zu Vertragsspieler*innen zur Umgehung dieser Ausbildungsentschädigung wird durch die Anhebung der Mindestvergütung für Vertragsspieler*innen auf 350 Euro wirtschaftlich deutlich unattraktiver gemacht. Eine Hochrechnung im Rahmen der AG-Vertragsspieler auf Basis der Daten des Württembergischen FV geht von mindestens 50 Prozent der Vertragsspieler*innen in Deutschland aus, welche aktuell in der Bandbreite 250 bis 350 Euro liegen.

Kommentar abgeben

Kommentare werden unter Deinem Nicknamen und erst nach Prüfung durch die Redaktion veröffentlicht.

Leser-Kommentare

Was gilt für Vertragsspieler*inn

In Anlehnung an die Praxis im Sozialversicherungsrecht wurde für Vertragsspieler*innen in der DFB-Spielordnung eine Mindestvergütung von 350 Euro pro Monat festgelegt. Bei einem Vertragsspieler handelt es sich dann im Grundsatz um eine abhängige Beschäftigung. Diese ist vertraglich zu regeln.

Vertragsspieler ist, wer über sein Mitgliedschaftsverhältnis hinaus einen schriftlichen Vertrag mit seinem Verein abgeschlossen hat und (über seine nachgewiesenen Auslagen hinaus) Vergütungen oder andere geldwerte Vorteile von mindestens 350 Euro monatlich erhält. Wichtig hierbei: Der Verein ist für die Einbehaltung und Abführung der fällig werdenden Steuern und Sozialabgaben (einschließlich der gesetzlichen Unfallversicherung) verantwortlich. Der Verein hat in diesem Fall auch die Meldepflichten gegenüber Finanzamt und Sozialversicherungsträgern zu beachten.

Vereine müssen zudem beachten, dass gemäß der Abgabenordnung (AO) ein Spieler erst dann als bezahlter Sportler gilt, wenn er eine Vergütung von monatlich mehr als 520 Euro erhält. Werden im Spielbetrieb bezahlte Sportler eingesetzt, hat dies unter Umständen Auswirkungen auf die ertragsteuerliche Einordnung der Mannschaft und die Steuerpflicht der hieraus erzielten Erträge.

Wenn Vergütungen gezahlt werden, kann man diese unabhängig vom Status als Amateursportler*in oder Vertragsspieler*in bis 520 Euro monatlich über ein Mini-Job-Verhältnis abrechnen.


Meist gelesene Artikel


Zum Thema

Keine Daten vorhanden

mein-fussballn-PLUS

Im kostenfreien mein-anpfiff-PLUS-Bereich erhalten Sie persönliche Informationen und können weitere Funktionen nutzen:
-
alle Neuigkeiten, die Ihre Person betreffen (neueste Benotungen, Glückwünsche zu Torerfolgen etc.)
-
persönliches Profil hinterlegen
-
einsehen, welcher User Sie in seine Interessensliste aufgenommen hat
-
Spiel- und Trainingspläne erstellen und ausdrucken
-
Teilnahme an Gewinnspielen und Umfragen

Neue Kommentare

19.11.2024 09:48 Uhr | Till Eulenspiegel
13.11.2024 13:18 Uhr | HP
11.11.2024 18:39 Uhr | Oli68
08.11.2024 09:09 Uhr | Granate23
07.11.2024 15:33 Uhr | Nagemaster


Diesen Artikel...