45 Euro für A-Klassen-Schiri: Spesenerhöhung ist veröffentlicht - anpfiff.info
Artikel veröffentlicht am 27.03.2023 um 17:45 Uhr
45 Euro für A-Klassen-Schiri: Spesenerhöhung ist veröffentlicht
anpfiff.info hat bereits auf die anstehende Spesenerhöhung für Schiedsrichter hingewiesen. Der Bayerische Fußballverband hat nun bekannt gegeben, in welchem Umfang diese zur neuen Saison in Kraft tritt. Auch die Strafen für Vereine ohne Schiedsrichter wurden angepasst. Wer die Mehrkosten trägt, ist keine Überraschung.
Von Uwe Kellner

Zur neuen Saison gibt es mehr Geld für Schiedsrichter. anpfiff.info hatte eine Umfrage zu diesem Thema gestartet und die Leser befragt, in welchem Umfang sie eine Erhöhung für sinnvoll erachten würden. Etwa 70 Prozent der Community hatte sich für eine mäßige Erhöhung von 25 bis 50 Prozent ausgesprochen. Etwa 23 Prozent wollten eine weiterreichende Erhöhung der Spesen und nur 7 Prozent wollten alles so lassen, wie es ist.

Die Community von anpfiff.info stimmte zu einem Großteil für eine mäßige Erhöhung der Schiedsrichterspesen um 25 oder 50 Prozent. Vor allem in den unteren Klassen entschied sich der BFV für eine größere prozentuale Erhöhung.
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Spesen teils merklich angehoben

Der BFV hat sich nun selbst seine Gedanken gemacht und vor allem in den tiefen Klassen die Spesen für Schiedsrichter prozentual erheblich erhöht. Die Verantwortlichen sehen das als ein deutliches Zeichen der Wertschätzung für Bayerns Referees. "Schiedsrichter*innen bekommen im Freistaat ab der Spielzeit 2023/24 mehr Geld. Die Anhebung der Spesen hat der Vorstand des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) jetzt einstimmig so beschlossen. So erhalten Unparteiische fortan durchschnittlich 52,93 Euro statt bisher 33,62 Euro pro Spielleitung. Der Spesensatz für Assistent*innen wird im Mittel von 25,83 Euro auf 36,11 Euro angehoben. Mehr Geld erhalten außerdem die für die Ausbildung und eine kontinuierliche Betreuung wichtigen Beobachter*innen, Coaches und Pat*innen", so die Verlautbarung des BFV.

"Im vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) ausgerufenen „Jahr der Schiris“ macht der BFV damit Nägel mit Köpfen und erreicht ein wichtiges Etappenziel auf seinem bereits 2018 begonnenen Weg für ein besseres Image der Unparteiischen sowie einen wertschätzenden Umgang mit den Referees und gegen den Trend sinkender Schiedsrichter*innen-Zahlen."

Regionalliga Bayern
alt 200 Euro - neu 250 Euro

Bayernliga Herren
alt 75 Euro - neu 95 Euro

Landesliga Herren
alt 50 Euro - neu 70 Euro

Bezirksliga Herren 
alt 35 Euro - neu 60 Euro

Kreisliga Herren
alt 30 Euro - neu 50 Euro

Kreisklasse, A-Klasse
alt 25 Euro - neu 45 Euro

B-Klasse, C-Klasse:
alt 25 Euro - neu 40 Euro

Weitere Änderungen der Spesen für Schiedsrichter, Schiedsrichterassistenten und Beobachter bitte der Bilderstrecke entnehmen.

Mehrkosten für Vereine

Für die Amateurvereine Bayerns hat der BFV eine Auflistung zur Verfügung gestellt, wie viele Euros sie nun mehr für Schiedsrichter ausgeben müssen. Je nach Ligenstärke sind das von der Kreisliga abwärts ungefähr 260 bis 300 Euro jährlich. Wenn in der Kreisliga noch Assistenten an der Linie stehen, erhöht sich dieser Betrag um eine Mehrbelastung von 390 bis 450 Euro je nach Anzahl der Heimspiele. Diese Kosten tragen die Vereine.

Schiedsrichter auf Kreisebene bekommen zur neuen Saison 20 Euro mehr als bisher. Die Spesen steigen in der Kreisliga von 30 auf 50 und in der Kreis- und A-Klasse von 25 auf 45 Euro. Nur in der B- und C-Klasse fiel die Erhöhung fünf Euro geringer aus.
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Strafe für fehlende Schiedsrichter angepasst


Bisher waren folgende Strafen für fehlende Schiedsrichter aktuell:

Regionalliga: 169,29 Euro
Bayernliga: 126,96 Euro
Landes- und Bezirksliga: 106,32 Euro
Kreisliga und Kreisklasse: 84,65 Euro
A-, B-Klasse: 58,84 Euro

Diese Strafen wurden nun vereinheitlicht und vor allem für die tieferklassigen Vereine erhöht. Von einem Punktabzug oder ähnlichem ist nicht die Rede. Laut Pressemitteilung wird die Strafe nun folgendermaßen berechnet:
"Ebenfalls überarbeitet wurde die Ausfallgebühr bei Nicht-Erfüllung der Sollzahl, wonach Vereine gemäß des Solidaritätsprinzips eine bestimmte Zahl an Schiedsrichter*innen – je nachdem wie viele Teams am Spielbetrieb teilnehmen – stellen müssen. Der Kostenersatz pro fehlendem Referee beträgt künftig einheitlich 120 Euro, unabhängig von der Spielklasse. Neu ist zudem, dass Vereine für Herren-, Frauen- sowie Junior*innen-Mannschaften, bei denen ein Schiedsrichter*innen-Gespann zum Einsatz kommt, künftig entsprechend pro Team auch drei Unparteiische stellen müssen."

Ein Gespann in der Kreisliga kostet die Vereine zur neuen Saison 390 bis 450 Euro mehr pro Saison.  In der Bezirksliga sind es sogar 885 Euro mehr, wenn man von 15 Heimspielen ausgeht. In der Landesliga sind es bei 17 Heimspielen 1020 Euro mehr als vor der Spesenerhöhung.
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BFV ist zufrieden

„Um dem zunehmenden Schiedsrichter*innen-Mangel im Jugend- und im niederklassigen Amateurbereich wirkungsvoll entgegenzutreten, sind die jetzt nach jahrelanger akribischer Vorarbeit einstimmig beschlossenen Maßnahmen ein überfälliger Schritt. Die Anpassung der Spesen kann aber nur der Anfang sein, denn insbesondere der Umgang und die Anerkennung der Leistungen der Unparteiischen spielt bei Gewinnung und Erhalt neuer Schiedsrichter*innen eine entscheidende Rolle – nicht nur das Geld“
, sagt BFV-Präsident Christoph Kern: „Es kann nicht sein, dass junge Schiedsrichter*innen nach der erfolgreichen Ausbildung ihr Hobby vor allem deshalb frustriert aufgeben, weil sie es leid sind, sich regelmäßig den Diffamierungen auf unseren Sportplätzen auszusetzen.“ So die auf der Homepage des BFV veröffentlichten Ausführungen.

BFV-Vizepräsident Robert Schraudner, der im Präsidium für das Schiedsrichter*innen-Wesen verantwortlich zeichnet, erklärt: „Ohne Schiedsrichter*innen geht es nicht! Und hier sind wir alle gefordert: Vereine, aber auch der Verband. Mit dem im vergangenen Herbst ins Leben gerufenen Nachwuchsleistungszentrum für talentierte Schiedsrichter*innen sowie dem Ausbau der Online-Ausbildungsangebote, um neue Zielgruppen zu erschließen, sind wir bereits wichtige und erfolgreiche Schritte gegangen. Aber die Wahrheit liegt auf dem Platz. Deshalb wird auch künftig die Integration der ausgebildeten Unparteiischen in unsere Schiedsrichtergruppen und die enge Begleitung der Neulinge bei ihren ersten Spielleitungen über das Tandem- und Pat*innen-System eine zentrale Rolle spielen, die der Verband mit dem jetzt gefassten Entschluss bewusst stärkt und dafür auch mehr Geld bereitstellt.“


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Hintergründe & Fakten



Fünf Jahre langer Prozess

Dem Beschluss des BFV-Vorstands vorausgegangen war ein bereits vor fünf Jahren angestoßener Prozess unter enger Miteinbeziehung der Vereine. „2018 haben wir im Rahmen unserer Kampagne ,Wir regeln das!‘ bayernweit bei insgesamt 23 ,Runden Tischen‘ mit allen interessierten Vereinsvertreter*innen über den Themenkomplex diskutiert. Das Ergebnis: Ja, die Leistungen der Unparteiischen werden nicht genug wertgeschätzt. Und: Ja, auch die Spesen müssen dringend angehoben werden. Macht was!“, erklärt Verbands-Schiedsrichterobmann Sven Laumer: „Es folgten zahlreiche weitere Gespräche auf allen Ebenen des bayerischen Amateurfußballs und 2022 dann auch der klare Handlungsauftrag durch den einstimmigen Verbandstagbeschluss zum Initiativantrag ‚Ohne Schiri geht es nicht‘“.

In den jetzt verabschiedeten Vorschlag sind unmittelbar auch die Ergebnisse der im Januar und Februar 2023 vom Nürnberger Sportmarktforschungsunternehmen SLC Management durchgeführten Umfrage mit 2659 Teilnehmenden eingeflossen. Grünes Licht gab es bei einer Gegenstimme außerdem von den Mitgliedern der AG Finanzen, ein aus Vereinsmitarbeiter*innen bestehendes Gremium, das der BFV seit 2017 bei allen Finanzfragen miteinbezieht.

Zum Thema


Sollzahlberechnung für Vereine

Für jedes am Spielbetrieb teilnehmende Herren- und Frauen-Team hat ein Verein mindestens eine*n Schiedsrichter*in zu stellen. Dies gilt zudem auch für je eine A- oder B-Junioren-Mannschaft, die am Spielbetrieb teilnimmt – auch bei mehreren A- und/oder B-Junioren-Teams wird nur eine Mannschaft für die Ermittlung der Sollzahlen herangezogen. Weitere Junior*innen-Teams werden bei der Ermittlung der Sollzahlen nicht berücksichtigt. Hat der Verein keine A- oder B-Jugend, so muss er auch keine Schiedsrichter*innen stellen. Für den Fall, dass ein Verein mit seinen Teams in einer Klasse am Spielbetrieb teilnimmt, in der Gespanne zum Einsatz kommen, muss er für die betreffende Mannschaft drei Unparteiische stellen. Bei Spielgemeinschaften ist der federführende Verein in der Pflicht, kann dies aber natürlich im Innenverhältnis mit der oder den weiteren Vereinen regeln, der oder die noch an der SG beteiligt sind.

Steigerung Ausfallgebühr

Pro fehlendem Referee muss der Verein eine Ausgleichszahlung in Höhe von 120 Euro pro Saison leisten. Sollte die Sollzahl auch nach drei Jahren nicht erreicht sein, sind 180 Euro zu entrichten, nach fünf Jahren beträgt die Ausgleichzahlung für fehlende Unparteiische je 240 Euro. „Wir sprechen hier ganz klar von einer Solidargemeinschaft“, sagt Verbands-Schiedsrichterobmann Sven Laumer: „Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter brauchen alle, also sollten im Bestfall auch alle Vereine die für ihre Spiele notwendigen Unparteiischen stellen – wer das nicht kann, verlässt diese Solidargemeinschaft und muss seinen Beitrag in finanzieller Hinsicht leisten.“ Geld, das der Verband in die Gewinnung neuer Unparteiischer investiert, aber auch in Aus-, Weiter- und Fortbildung.

Eine halbe Million Euro Strafe

Wie viele Vereine erfüllen aktuell nicht die Sollzahl und zahlen eine Ausfallgebühr?
Im Jahr 2022 waren es 2257 Vereine, dies entspricht 67 Prozent der am Spielbetrieb teilnehmenden Klubs.

Wie hoch sind die Zahlungen?
Die geleisteten Ausfallgebühren belaufen sich auf rund 550.000 Euro und sind nahezu der identische Betrag, den der BFV selbst im Haushalt für das Schiedsrichterwesen zur Verfügung stellt.

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