Vereinsmeldung vom 02.12.2014
von SC Eckenhaid & TSV Neunhof
Liebes BFV-Team,
heute wenden wir uns mal mit einer Kritik und einer Bitte an
euch. Dazu möchten wir euch einen Fall aus der Aktuellen Spielzeit schildern
(im Spielkreis Erl-Peg).
Die SpVgg Weißenohe hatte am 21.9.2014, ein Sonntag, ein
Punktspiel in der Kreisklasse 3 Erlangen/Pegnitzgrund gegen die Reserve des ASV
Pegnitz. In diesem Punktspiel setzte die SpVgg zwei spielberechtigte
Jugendspielerspieler (Gebhardt und Polster) ein. Da die Pässe der Jugendspieler
der Jugendtrainer hatte (A-Jugend spielte am Vortag) und dieser ist nicht
erreichbar war (Urlaub nach dem Jugendspiel), setzte Weißenohe die
Spieler dennoch ein. Die Jugendspieler wiesen sich daher mit ihren
Personalausweisen aus.
Weißenohe verlor das Spiel sportlich 1:4. Nun geschah
folgendes: Weißenohe wusste das der Spielerpass in Nürnberg nachträglich
vorzulegen ist. Versäumte dies aber weil man dachte man hätte dafür 7 Tage
Zeit. Die SpVgg wurde nun mit einer Geldstrafe belegt (absolut ok) UND mit
einem Punktabzug von 3 Punkten, was wir persönlich sehr hart finden.
Nun unsere Kritik:
Gemäß Spielordnung mag die Strafe absolut vertretbar sein.
Doch eine Sache stört uns daran doch. Die Spieler haben mit ihren
Personalausweisen ausweisen können, ein amtliches Lichtbilddokument welches
klar beweist wer die Person ist. Prinzipiell ist ein Personalausweis doch mehr
wert als ein Spielerpass. Man findet dort Name, Geburtstag und Unterschrift der
Person (wie auch auf dem Spielerpass). Und das der Spieler ein Spielrecht für
Verein B hat, ist klar im ESB hinterlegt.
Einen Spielerpass könnte man, wenn man wollen würde, doch
ohne Aufwand fälschen. Prinzipiell kann ich ein Bild auf 3 verschiedene Pässe
kleben, Stempel drauf, Unterschrift. Klar macht das niemand, wir wollen damit
nur zum Ausdruck bringen, dass ein Personalausweis sicherer nachweist das ich
die Person auf dem Spielberichtsbogen bin als ein Spielerpass.
Was ist also passiert:
Ein Verein wird mit einer Geldstrafe belegt (was OK ist,
weil Dummheit gehört ja irgendwie bestraft) und mit einem Punktabzug. Uns stört
also der Punktabzug. Weil objektiv betrachtet, wurden Punkte abgezogen weil für
die SpVgg Weißenohe zwei Spieler gespielt haben, die ein gültiges Spielrecht
für den Verein haben.
Nun zu unserer Bitte:
Wie gesagt: Regeltechnisch ist diese Entscheidung mit
Sicherheit korrekt. Aber besteht die Möglichkeit diese Regel zu überarbeiten?
In Zeiten eines ESB ist doch in der Datenbank klar erfasst wer ein Spielrecht
für einen Verein hat. Im Prinzip hat doch das ESB einen Spielerpass in
Papierform in eine Datenbank, auf die der Schiedsrichter vor dem Spiel
zugreift, verlagert. Ein absoluter Mehrwert unserer Meinung nach. Wäre es denn
nicht möglich, die Regel so zu ändern, dass dem Schiedsrichter entweder der
Spielerpass ODER der Personalausweis vorzulegen ist? Würde es nicht gar reichen
das ESB so auszubauen, dass man den Spielerpass einscannen und dort hinterlegen
kann? Wir finden, dass wäre für alle Beteiligten eine deutliche Verbesserung.
Zum Verständnis: der Vorfall betrifft zwar nicht direkt
unsere Vereine, dennoch schreiben wir dazu was, weil wir meinen, die Sache
betrifft im Grundsatz alle Vereine. Wir versuchen hiermit nur eine
Gedankenanregung zu schaffen ein bestehendes System vielleicht zu
vereinfachen/verbessern. Hierbei soll es nicht darum gehen gegen den Verband zu
arbeiten. Im Gegenteil, wir wollen helfen Verbesserungen zu schaffen und ggf.
einem Verein drei Punkte wieder zuzuschreiben die ihm, unserer Meinung nur
aufgrund einer kleinen Formsache, abgezogen wurden.
Über eine Antwort freuen wir uns
Martin Rauh und Jürgen Spörl