Vereinsmeldung vom 13.11.2007
von John Fröhlich
Mittelfranken KSG Erlangen/Pegnitzgrund 18 13.11.2007 13.11.2007 359 0359-07/08-AKL-640 aktiv Besetzung:Vogl, Schobert, Ackstaller Urteilstext:Fall 359: A-Klasse-Spiel Victoria Erlangen - FC ERLANGEN/WEST am 13.10.07. Begründung:Der Einspruch der Victoria Erlangen vom 15.10.2007 gem. §38 Abs. 1 Buchstabe a RVO gegen die Wertung des Spieles ist fristgerecht und auch begründet. Auf den Einspruch hin ist das obige Verbandsspiel gem. § 38 Abs. 4 RVO vom Spielleiter neu anzusetzen. Die Einspruchsgebühr entfällt. Die Kosten des Verfahrens trägt der BFV.Stellungnahmen lagen vor.Begründung: Der SR hat in der 75. Spielminute auf Freistoß für den FC Erlangen West kurz vor der Strafraumgrenze aufgrund eines Foulspieles gegen den Sp. Metmin Zekiri entschieden.Nachdem der verletzte Sp. Zekiri auf dem Platz von Betreuern behandelt worden war, mußte er auf Weisung des SR den Platz verlassen. Der darauf folgende Freistoß des FC Erlangen West wurde wegen nicht ordnungsgemäßer Ausführung vom SR zurückgepfiffen.Obwohl das Spiel nicht wieder ordnungsgemäß aufgenommen worden war, ließ der SR den Sp. Zekiri wieder auf das Spielfeld und von ihm den Freistoß, der zum 4:4 - Ausgleichstreffer (Endstand) führte, ausführen. Nach Ansicht des KSG hat der SR gegen die Regel Nr. 5 verstoßen. Er hätte den Sp. Zekiri erst nach der ordnungsgemäßen Weiterführung der Begegnung wieder aufs Spielfeld lassen dürfen. Da dieser Regelverstoß des SR spielentscheidend war, war das Spiel neu anzusetzen.
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