Stellungnahme zum Verfahren des Bezirksausschusses des BFV gegen den FSV Unterleiterbach
1. Zunächst Allgemein
Wir als Sportverein haben großes Interesse, die Öffentlichkeit über Details wegen Nichterfüllung des Junioren-Mannschaftssolls zu informieren und Stellung zur Entwicklung des Jugendfußballs beim FSV zu nehmen.
Es ist zu beobachten, dass durch die demographische Entwicklung im Jugendbereich viele Vereine so auch wir beim FSV große Probleme haben, um den Anforderungen des BFV im Jugendfußball zu erfüllen.
Wir bemühen uns deshalb seit geraumer Zeit in Gesprächen mit den Vereinen unserer Großgemeinde Zapfendorf eine gemeinsame Lösung zu finden. Denn letztendlich geht es auch um die Existenz von kleinen Vereinen, die keine Jugendmannschaften stellen können und daher eines Tages wegen Nachwuchsmangel auf der Strecke bleiben.
In unserem Fall, beim FSV Unterleiterbach, ist es so, dass wir mit einer B-Jugendmannschaft am Spielbetrieb teilnehmen. Eine zweite Jugendmannschaft konnten wir seit zwei Jahren wegen der Altersstruktur leider nicht mehr melden. (Leider genügt die Anzahl der Unterleiterbacher Kinder nicht um eine eigene weitere Jugendmannschaft zu melden) Diese (Unsere) Spieler sind beim SV Zapfendorf in verschiedenen Mannschaften eingesetzt. Vereinsübergreifend arbeiten auch einige Mitglieder des FSV Unterleiterbach im Jugendbereich beim SV Zapfendorf mit. (Wir haben dem SV Zapfendorf angeboten, die Zusammenarbeit in Zukunft weiter zu intensivieren)
Die Problematik wurde auch in einer Diskussionsrunde mit verantwortlichen Vertretern der Vereine sowie mit dem Kreis- u. Bezirksjugendleiter Herrn Eichelsdörfer und Herrn Schwan angesprochen und nach Lösungen gesucht.
Auch wenn wir bisher keine zweite Jugendmannschaft aus den bekannten Gründen stellen konnten, hat dennoch die Jugendarbeit in unserem Verein nach wie vor höchste Priorität.
2. Abmahnung wegen Nichterfüllung des Junioren-Mannschaftssolls gemäß der Spielordnung
Da wir im letzten Jahr die geforderte Sollzahl (zwei Jugendmannschaften) im Juniorenbereich zum ersten mal nicht erfüllen konnten, wurden wir mit einer Abmahnung und eine Geldstrafe von 200 € vom Bezirksausschuss des BFV belastet.
Nach meiner 33-jährigen Tätigkeit als Vorsitzender des FSV suchte ich nach Gerechtigkeitssinn und nahm den direkten Weg zu den verantwortlichen Funktionären im Verband auf und schilderte unsere Situation im Jugendfußball.
Wir wurden daraufhin aufgefordert eine schriftliche Anfrage wegen einer Ausnahmeregelung
des § 8 Nr. 1 – 9 der Spielordnung zu stellen. Darüber hinaus mussten wir über die Anzahl der Jugendlichen einschließlich Geburtsjahrgänge, ebenso die Größenordnung des Vereins sowie die Einwohnerzahl von der Ortschaft Unterleiterbach einen Nachweis erbringen. Auf Anfrage wurde uns zunächst mitgeteilt, dass wir gute Chancen haben, eine Ausnahmeregelung zu bekommen.
Umso überraschender war für mich dann die Nachricht des Bezirksausschusses, der uns mit Schreiben vom 26. Mai 2010 mitteilte, dass wir mit einer Ausfallgebühr von 400 € und einem Punktabzug von drei Punkten belegt werden, bzw. steht womöglich der Zwangsabstieg aus der Bezirksliga bevor.
Hier bestraft man nicht nur den Verein, sondern vor allem Spieler der Seniorenmannschaft die Woche für Woche durch Leistungen und Einsatz ihren Sport betreiben und ihre Freizeit dafür opfern.
Gemäß § 8 Abs. 3 RVO wurde uns die Möglichkeit gegeben, gegen diesen Entscheid binnen einer Woche Beschwerde beim Präsidium einzulegen. Nach Rücksprache mit der Rechtsabteilung wurden uns geringe Chancen eingeräumt.
3. Die Bewerbung des FSV für ein Relegationsspiel wurde wegen Verfahrensgründen von der Bezirksspielleitung nicht akzeptiert.
Erst durch eine Mitteilung der betroffenen Vereine im Internet mussten wir erfahren, dass das Relegationsspiel TSV Hirschaid gegen FC Mitwitz ursprünglich in Unterleiterbach stattfinden sollte, aber von der Bezirksspielleitung wegen besagten Gründen (aufgrund des laufenden Verfahrens gegen den FSV) abgelehnt wurde.
Daraufhin nahm ich Kontakt mit dem Bezirksspielleiter Herrn Hahn sowie an dem Bezirksvorsitzenden Herrn Bram auf und bat um deren Stellungnahme. Da für mich diese Auskünfte nicht ausreichend waren wandte ich mich an die zuständige Stelle beim BFV. Dort wurde mir bestätigt, dass ein Verfahren gegen einen Verein durch eine Bestrafung abgegolten ist. Eine Bewerbung des jeweiligen Vereins für die Relegationsspiele kann von dem zuständigen Spielleiter nicht aufgehoben werden. (Doch eben dies hat Herr Hahn im vorliegenden Fall getan)
Mit dieser Maßnahme vom Bezirksspielleiter wurde der FSV Unterleiterbach praktisch zweimal bestraft.
Ich frage mich, ob es noch Gerechtigkeit im Sinne des Sports und des Fair-Play gibt oder ob man die kleinen Vereine langsam aussterben lassen möchte.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Brückner, 1. Vors. des FSV Unterleiterbach