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Kurzmeldung vom 02.09.2024
Hinweise der Kreisjugendleitung
Juniorenfußball im Teilkreis Bamberg
Von df
Die Fußball-Kreisjugendleitung des Teilkreises Bamberg informierte bei den Sommer-Arbeitstagungen in Gerach und Reckendorf über die neuesten Bestimmungen im Bereich der E-, F. und G-Junioren. Diese starten am 13. September in die neue Saison 2024/25-
Demnach laufen Spielabsagen nur durch den BFV-Spielleiter. Der absagende Verein verständigt den Gastverein, Schiedsrichter bzw. SR-Einteiler persönlich und nicht per Anrufbeantworter der Mail. Der Platzverein hat für die rechtzeitige Unterrichtung des Gegners und des eingeteilten Schiedsríchters zu sorgen. Der Platzverein hat im Falle einer verspäteten Unterrichtung die dadurch dem Gegner entstandenen Fahrtkosten zu erstatten. Ist der Platz wegen höherer Gewalt oder witterungsbedingt um angesetzten Termin nicht bespielbar, muss der Platzverein den zuständigen Spielleiter unverzüglich zu unterrichten.

Alle Spielverlegungen bedürfen der Zustimmung des Gegners. Längerfristige Verlegungen sind nur in Ausnahmefällen möglich und müssen mit dem Gegner und der Spielgruppenleitung abgesprochen werden. Die Platzvereine gaben auf dem Spielgruppentagungen für Spiele auf Kunstrasenplätzen und Hartplätzen einen ausdrücklichen Hinweis zu geben- Ist dies nicht der Fall, so müssen die Vereine den Gegner bei Spielen auf Kunstrasenplätzen und Hartplätzen rechtzeitig, mindestens jedoch am Spieltag vor der Anreise, davon in Kenntnis setzen, dass auf einem derartigen Platz gespielt wird. Erstmals nehmen am Spielbetrieb auch Vereine mit E-Juniorinnen teil.
Zum besonderen Schutz der Kinder und Jugendlichen sollen alle mannschaftsbetreuenden Personen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis einer vom Verein beauftragten Person/Institution zur Einsicht vorlegen.

Aus der Regelkunde

Bei den G-, F- und E-Junioren gibt es kein Abseits, keinen Freistoß und keinen Einwurf. Die Trainer und Rotationsspieler stehen ab der Seitenlinie und nicht hinter der Torlinie, Liegt eine Mannschaft mit drei oder mehr Toren in Führung, darf die gegnerische Mannschaft einen weiteren Spieler einsetzen. Ist dies nicht möglich, reduziert die führende Mannschaft ihr Aufgebot um einen Spieler.
Verzichtet ein Verein im laufenden Spieljahr viermal auf die Austragung von Meisterschaftsspielen oder zieht er seine Mannschaft zurück, so scheidet er aus der laufenden Verbandsspielrunde aus. Er gilt damit als erster Absteiger.

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