Masken und Hygienekonzept: Aus der Pflicht wird ab 3. April eine Empfehlung - anpfiff.info
Artikel veröffentlicht am 29.03.2022 um 13:39 Uhr
Masken und Hygienekonzept: Aus der Pflicht wird ab 3. April eine Empfehlung
Ab kommenden Sonntag (3. April 2022) wird in Bayern eine neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gelten, mit der sich aus bisherigen Pflichten im Wesentlichen Empfehlungen ergeben. Insbesondere ist das Tragen einer FFP2-Maske in Innenräumen keine Pflicht mehr, wird aber aufgrund des aktuell hohen Infektionsgeschehens weiter dringend geraten.
Von Marco Galuska
fussballn.de / Strauch
Nach der heutigen Sitzung im Ministerrat verkündete Staatsminister Florian Herrmann die wesentlichen Veränderungen, die ab dem 3. April 2022 in Bayern gelten. Das neu gefasste Bundesinfektionsschutzgesetz erlaubt ab diesem Sonntag grundsätzlich nur noch so genannte „Basisschutzmaßnahmen“ (siehe Info: "Basisschutz ab 3.4.22") in bestimmten Bereichen. So wird eine FFP2-Maskenpflicht noch im öffentlichen Personennahverkehr und in Einrichtungen, die vulnerable Personengruppen betreuen (wie z.B. Arztpraxen, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen), weiterhin gelten. 

Hotspotregelung wird in Bayern nicht angewendet

Weitergehende Maßnahmen sind nur unter engen Voraussetzungen nach der so genannten Hotspotregelung möglich, die nach Überzeugung Bayerns nicht rechtssicher anwendbar ist. Von daher setzt Bayern die Basisschutzmaßnahmen mit der ab Sonntag geltenden 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung um. Diese wird bis einschließlich 30. April 2022 gelten und schöpft den Rahmen der vom Bund noch zugestandenen Basisschutzmaßnahmen aus. Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen bleiben weiter dringend empfohlen. Hierzu zählen insbesondere die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in Innenräumen sowie freiwillige Hygienekonzepte (v.a. Besucherlenkung, Desinfektion).

Keine Masken unter freiem Himmel

Eine spezielle Empfehlung für das Tragen von Masken unter freiem Himmel gibt es aber nicht mehr. Dieser Umstand war es im Speziellen, der im Bereich des Amateurfußballs schon seit Wochen für Unverständnis gesorgt hatte - und in der Praxis auf den allermeisten Sportplätzen auch stillschweigend ignoriert wurde.

Robert Schraudner
BFV
Das ist natürlich das, wonach wir uns alle so lange gesehnt haben. Insbesondere nach den zuletzt teilweise auch nicht mehr nachvollziehbaren Einschränkungen vor allem für die Zuschauer im Freien. Von daher sind wir alle sehr glücklich, dass der Fußballsport in ganz Bayern nun wieder von allen so ausgeübt und begleitet werden kann, wie wir ihn kennen und lieben. Allerdings – und das gehört auch zur Wahrheit – ist die Pandemie nicht vorbei und wir sollten alle auch weiterhin sehr verantwortungsvoll mit der Situation umgehen und Vorsicht walten lassen. Dass wir Fußballer*innen das können, haben wir in den jetzt über zwei Jahren der Pandemie gezeigt. Dafür braucht es keine Vorschriften und Gesetze, es braucht weiterhin unseren gesunden Menschenverstand“, erklärte BFV-Vizepräsident Robert Schraudner, der die Corona-Taskforce des Bayerischen Fußball-Verbandes leitet, in einer ersten Reaktion.

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Basisschutz ab 3.4.22

Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen bleiben weiter empfohlen. Hierzu zählen insbesondere die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in Innenräumen sowie freiwillige Hygienekonzepte (v.a. Besucherlenkung, Desinfektion).

In Einrichtungen, die vulnerable Personengruppen betreuen, gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht. Darunter fallen Arztpraxen, Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdienste, ambulante Pflegedienste, voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte. Gleiches gilt für den öffentlichen Personennahverkehr.

In Schule und Kita wird auch weiterhin regelmäßig und im bisherigen Umfang getestet. Für die Zeit nach den Osterferien wird der Ministerrat rechtzeitig entscheiden. Bei Infektionsfällen in einer Klasse oder Gruppe besteht weiterhin ein verstärktes Testregime.

Besucher und Beschäftigte benötigen für den Zugang zu vulnerablen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen einen tagesaktuellen Schnelltest. Beschäftigte bedürfen weiterhin zweier Tests pro Woche, wenn sie geimpft oder genesen sind, und tagesaktueller Tests, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind. Gleiches gilt bei Justizvollzugsanstalten für Besucher sowie nicht geimpfte oder genesene Beschäftigte.


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