Was tun, wenn der gegnerische Verein darum bittet, ein Spiel wegen Corona-Ausfällen zu verlegen? Vor dieser Frage stehen immer mehr Vereine im gesamten Spielkreis und zwar spielklassenübergreifend. Der BFV gibt durch Paragraf 94 vor, dass eine Mannschaft antreten muss, wenn sie aus dem Spielerkader, der sich aus den letzten vier Partien ergibt, noch 13 spielfähige Spieler vorweisen kann. Beziehungsweise nicht nachweisen kann, dass weniger als 13 Spieler zur Verfügung stehen. Dazu zählt die Summe aller Spieler, die auf den Spielberichtsbögen standen. Dadurch wälzt der Verband die Verantwortung auf die Verantwortlichen innerhalb der Vereine ab. Denn was sollen die Vereine tun, wenn Spieler ihre Covid-19-Infektion noch nicht durch einen Schnelltest nachweisen können, aber Symptome bereits auftreten.
Realität vs. Paragraf 94
Die SpVgg Heroldsbach stand am heutigen Sonntag vor diesem Problem. In den letzten vier Begegnungen, die vor der Winterpause stattfanden, standen insgesamt 18 verschiedene Spieler auf den Spielberichtsbögen. Darunter auch Fußballer aus der Jugend oder Reserve bzw. mit Felix Obenauf ein Keeper, der mittlerweile in der AH kickt. "Wir hatten bis gestern fünf bestätigte Corona-Fälle. Das heißt, wir hätten laut BFV noch 13 spielfähige Fußballer", rechnet Abteilungsleiter Hannes Feeß vor. In der Realität sind es jedoch weit weniger, denn mit Verletzten waren es nur noch elf Stück. Unter diesen elf befinden sich drei Kontaktpersonen und zwei weitere Spieler mit Symptomen, bei denen man eine Ansteckung im Training nicht ausschließen könne, obwohl die Heroldsbacher ihre Umkleidekabinen nicht mehr benutzen.
Zwiespalt vorprogrammiert
Jetzt standen die Heroldsbacher in der Verantwortung, was zu tun ist. Entweder antreten und weitere Corona-Infektionen in Kauf nehmen, oder absagen und die Punkte im Aufstiegskampf an den TSV Hemhofen abschenken. Wo wir beim nächsten Thema sind, denn der TSV Hemhofen wollte die Begegnung nicht verlegen, da dies in der Vorrunde zwei eigene Gegner ebenfalls nicht tun wollten und man damals selbst der Leidtragende war. Außerdem sei es terminlich sowieso eng, wenn das mit den coronabedingten Spielausfällen so weitergeht. Dass nun der eine Verein auf den anderen sauer ist, hängt somit direkt mit Paragraf 94 zusammen, also der Vorgabe des Bayerischen Fußballverbands. Und dasselbe Spiel gibt es derzeit zwischen sehr vielen Vereinen, zwischen denen sich aus diesem Grund Diskrepanzen aufbauen.
Letzter positiver Test trudelt ein
In Heroldsbach kam während des Gesprächs zwischen Hannes Feeß und anpfiff.info der letzte benötigte positive Corona-Nachweis auf das Smartphone des Abteilungsleiters. Dabei handelte es sich um einen Spieler, dessen Schnelltests alle positiv waren, dessen PCR-Test jedoch negativ anzeigte. Mittlerweile war ein offizieller Test doch noch positiv. Somit hat Heroldsbach nur noch zwölf spielfähige Spieler laut BFV und die Begegnung gegen den TSV Hemhofen kann auch ohne die Zustimmung des gegnerischen Vereins verlegt werden. "Wir hätten das Spiel abgesagt, auch wenn wir die Punkte verloren hätten. Ohne Kontaktpersonen und ohne Leute mit Symptomen hätten wir noch fünf Leute übrig gehabt, auch wenn der BFV das mit seinem Paragraf 94 anders sieht", betont Hannes Feeß. Das Risiko weiterer Ansteckungen, auch beim Gegner sei durch die möglichen weiteren noch nicht bestätigten positiven Fälle zu groß gewesen. Jetzt entscheidet der BFV, wann die Begegnung nachgeholt wird - sofern alle positiven Tests der Heroldsbacher anerkannt werden.
Schlaifhausen muss auch absagen
In der Kreisklasse 2 musste außerdem die DJK-FC Schlaifhausen ihr Derby gegen den TSV Kirchehrenbach absagen. "Eine Katastrophe. Wie haben acht positive Fälle. In den letzten vier Spielen haben wir 17 Spieler eingesetzt, also haben wir offiziell nur neun spielfähige Fußballer. Dass es in der Realität weniger sind, denke ich, weiß jeder, denn Verletzte und Kontaktpersonen sind da nicht berücksichtigt", erklärt Abteilungsleiter Manuel Drummer. Auch hier hätten sich beinahe unnötige Spannungen mit dem Nachbarverein TSV Kirchehrenbach aufgebaut, denn der Lokalrivale wäre auch vor der Frage gestanden, ob man einer Spielverlegung zum eigenen Nachteil hätte zustimmen sollen. Letzten Endes, weil Schlaifhausen sowieso unter die 13-Spieler-Marke fiel, einigte man sich auf einen Nachholspieltag am Ostersamstag. "Hätten wir nach Paragraf 94 abgesagt, hätte uns der BFV gesagt, wann wir zu spielen haben. Dadurch, dass wir uns geeinigt haben, durften wir das selbst entscheiden."
Die Vorgaben kommen aus München und vor Ort sind die Entscheidungsträger innerhalb der Vereine zusammen mit den BFV-Gruppenspielleitern die Gelackmeierten, die sich damit herumschlagen müssen und sich mit den dadurch entstehenden Streitigkeiten auseinander setzen müssen.