Ablehnung eines Ehrenamtlers: Norbert Göbel ist "Persona non grata" beim BFV - anpfiff.info
Artikel veröffentlicht am 25.04.2022 um 06:00 Uhr
Ablehnung eines Ehrenamtlers: Norbert Göbel ist "Persona non grata" beim BFV
Das ehemalige Erlanger Schiedsrichterausschuss-Mitglied Norbert Göbel wollte eigentlich nur die undankbare Aufgabe des Schiedsrichtereinteilers weiter ausüben. Überraschend darf er das nun nicht mehr. Der Betroffene sieht darin eine persönliche Geschichte - und klagte.
Von Uwe Kellner
Gerade in einer Zeit, in der ehrenamtliche Helfer allerorts gesucht werden, ist es auf den ersten Blick verwunderlich, dass ein Freiwilliger durch obere Verbandsfunktionäre abgelehnt wird. Norbert Göbel, die in dem Fall betroffene Person, darf nicht als Gruppenausschussmitglied der Erlanger Referees weitermachen.

Eigentlich wollte der wiedergewählte Obmann der Erlanger Schiedsrichter, Manfred Kettler, sein langjähriges Ausschussmitglied erneut in seinem Team dabei haben. Er stellte deswegen einen Antrag auf Berufung seines Schiedsrichterkollegen - wie schon in den Jahren zuvor. Allerdings sprachen sich sowohl Bezirksschiedsrichter-Obmann Sigmar Seiferlein als auch Bezirksvorsitzender Dieter Habermann gegen eine Berufung von Norbert Göbel aus. Das BFV-Präsidium entsprach dem Wunsch der beiden BFV-Funktionäre und lehnte eine Berufung von Norbert Göbel in den Erlanger Schiedsrichterausschuss ab.

Der Betroffene sieht darin eine persönliche Geschichte. Norbert Göbel vermutet, dass der letzte Auslöser ein Artikel bei anpfiff.info gewesen sei. Neben der Aufzählung seiner jahrelangen ehrenamtlichen Verdienste, für die er sogar mit dem Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten bedacht wurde, leistete er sich in diesem Artikel einen verbalen Seitenhieb. Diese Kritik kam offensichtlich nicht gut an.

Rechtliche Schritte

"Es ist wahrscheinlich ein einmaliger Vorgang in Bayern oder vielleicht sogar in Deutschland, dass sich jemand auf eigene Kosten in ein Ehrenamt einklagen wollte", sagt Norbert Göbel. Der Schiedsrichter investierte eine vierstellige Summe aus der eigenen Tasche in eine rechtsanwaltliche Vertretung, um den Grund der Ablehnung seiner Person zu erfahren. Das Thema, dass er sich in genanntem Artikel bei anpfiff.info zu negativ geäußert habe, sei zumindest aus rechtlicher Sicht schnell vom Tisch gewesen, laut des Betroffenen. Kritik sei generell dennoch unerwünscht im BFV, vermutet Norbert Göbel

Nach einer längeren Wartezeit kamen neue Vorwürfe des Verbands bei Norbert Göbel an, um dessen Ablehnung zu rechtfertigen. Norbert Göbel bezeichnet diese zwar als leicht widerlegbar, dennoch wurde er anhand derer aus seinem Ehrenamt hinaus argumentiert. "Mir wurde zum Beispiel eine fehlende Teamfähigkeit vorgeworfen, wo ich mir denke, wie kann das sein, wenn ich seit Jahrzehnten mit anderen Menschen im Ehrenamt arbeite und sogar das Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten erhalten habe."

Letztlich wurden als offizielle Gründe Norbert Göbels kritische Haltung zum Kinderschutz und Patensystem im Schiedsrichterbereich, sowie das Fernbleiben auf Mitarbeitertagungen über einen Zeitraum von vier Jahren genannt. Deswegen sei eine vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht gesichert. "Wenn man sich diese Begründung durchliest, dann ist das aus meiner Sicht an den Haaren herbeigezogen." Das Fernbleiben zu den Tagungen erklärt er mit der Pflege seiner Eltern zu jener Zeit, die mittlerweile verstorben sind.

Ablehnung durch Verbandssportgericht bestätigt


Das Verbandssportgericht hat vor Kurzem endgültig gegen Norbert Göbel entschieden und verwies auf die Ablehnung durch Bezirksvorsitzenden Dieter Habermann sowie Bezirksschiedsrichterobmann Sigmar Seiferlein und überstimmte die beiden BFV-Funktionäre nicht. Norbert Göbel darf sein Ehrenamt bei den Erlanger Schiedsrichtern also nicht mehr ausüben. "Mir wurde gesagt, dass ich ohne Amt in meiner Schiedsrichtergruppe weiterarbeiten könne. Damit hätte der Verband das Problem sehr elegant abgeräumt. Das möchte ich allerdings nicht." Dieses Angebot sei ein Widerspruch in sich. "Außerdem wurde schon vor meiner Benennung zum Ausschussmitglied Druck auf meinen Obmann ausgeübt, dass er mich nicht berücksichtigen solle. Das ist aus meiner Sicht kein demokratisches Verhalten", so Norbert Göbel.

Norbert Göbel kümmerte sich in der Erlanger Gruppe um die Einteilung der Schiedsrichter. Diese Aufgabe verteilt sich nun auf andere Schultern, was nicht so leicht zu stemmen ist. Norbert Göbels Posten als GSA ist noch unbesetzt. Statt zwei haben die Erlanger derzeit mit Simon Winkler nur einen GSA neben Obmann Manfred Kettler.

Schiedsrichter Norbert Göbel wurde durch das Verbands-Präsidium für sein Amt als GSA der Schiedsrichtergruppe Erlangen abgelehnt.
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Paragraf 25 der Satzung des BFV

Doch warum kann der BFV überhaupt ein Mitglied des Schiedsrichterausschusses (GSA) durch das Verbands-Präsidium ablehnen? Dies hängt mit §25 der Satzung des BFVs zusammen. In diesem ist der Handlungsspielraum des Verbands-Präsidiums beschrieben und in zahlreichen Unterpunkten wird aufgelistet, welche Personen berufen, abberufen, abgelehnt etc. werden dürfen. "In einem demokratischen Verband ist ein solcher Paragraf fehl am Platz. Dass das Präsidium nach einer demokratischen Wahl entscheiden kann, ob Ja oder Nein. Das ist doch kein demokratischer Vorgang", so Norbert Göbel. Die historische Einführung des Paragrafen könne er verstehen, aber die Zweckentfremdung, um unliebsame Personen aus dem Weg zu schaffen oder persönliche Geschichten auszutragen, könne er nicht nachvollziehen. Auf dem Kreistag Erlangen/Pegnitzgrund brachte Norbert Göbel im Namen seines Vereins einen Antrag vor, um Paragraf 25 zu ändern. Diesem fehlte es jedoch an der notwendigen Zustimmung, so dass sich nicht damit befasst wurde.

Dem DFB vorlegen

Norbert Göbel überlegte lange, seinen Fall einem ordentlichen Gericht abseits des BFV vorzulegen. Dies sei jedoch an der Kostenfrage und der langen Verfahrensdauer gescheitert. "Wenn das eineinhalb Jahre dauert, darf der BFV in dieser Zeit satzungskonform einfach ein neues Ausschussmitglied bestimmen - auch ohne die Zustimmung des Obmanns", erklärt Norbert Göbel. Statt des Rechtswegs will Norbert Göbel seinen Fall nun dem DFB vorlegen. "Im DFB wird das Ehrenamt immer hochgelobt. Mich würde interessieren, was die Personen dort zu meinem Fall sagen, bei dem ein langjähriger Ehrenamtler einfach so abgelehnt wird."

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