Zwar mehr Kapazität, aber: 2G-plus gilt weiter für Zuschauer in Bayern - anpfiff.info
Artikel veröffentlicht am 08.02.2022 um 13:07 Uhr
Zwar mehr Kapazität, aber: 2G-plus gilt weiter für Zuschauer in Bayern
Mit der Hoffnung auf praxisnahe Lösungen, auch einige Lockerungen, hat der bayerische Amateurfußball auf den heutigen Beschluss des bayerischen Kabinetts geblickt. Im Ergebnis war es aber vor allem eine Erhöhung der Kapazitäten, die in der Praxis dem Profisport hilft. Die 2G-plus-Regel für Zuschauer gilt aber auch weiterhin auf allen Sportplätzen, zumindest sind dort nun auch Stehplätze offiziell zugelassen.
Von Marco Galuska
fussballn.de / Kögel
In der obligatorischen Pressekonferenz nach der heutigen Kabinettssitzung erklärte Staatsminister Florian Herrmann anhand von Zahlenvergleiche, dass aktuell keine Überlastung der Krankenhäuser drohe - obwohl die Inzidenz, gerade mit dem Höchstwert in Bayern, auf einem Rekordniveau liegt. "Wir haben Anlass zu großer Vorsicht, aber auch berechtigte Hoffnung. Der Trend ist gut", sagte Herrmann, der die Berechtigung zu Lockerungsschritte sieht.

"Einstieg in Ausstieg" - noch nicht für Amateursport

Unter dem Titel "Einstieg in Ausstieg" wurden Anpassungen in der nun bis zum 23. Februar 2022 verlängerten 15. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vorgenommen. Ab dem morgigen Tag (09.02.2022) gibt es für Zuschauer im Sport nun eine Belegungsmöglichkeit bis zu 50 Prozent, eine Unterscheidung zwischen regionalen und überregionalen Veranstaltungen gibt es dabei grundsätzlich nicht mehr. Die nun geltende allgemeine Obergrenze von bis zu 15.000 Zuschauern hilft freilich in der Praxis dem Amateurfußball in Bayern kein Stück nicht weiter. Zwar sind nun auch Stehplätze zulässig, dabei gilt aber weiterhin die 2G-plus-Regelung und Maskenpflicht. Gerade hier blieb die erhoffte praxisnahe Lösung für die Heimvereine, die als Veranstalter für die Einhaltung verantwortlich sind, weiterhin aus.

Enttäuschung gab es insbesondere auch für die Hobby-Sportler, die sich eine Anpassung der Vorschriften - beispielweise unter einer 3G-Regelung (so wie diese nun bei "körpernahe Dienstleistungen" gilt) - erhofft hatten. Die Regularien zur Sportausübung unter freiem Himmel (2G) und Indoor (2G-plus) bleiben vorerst unverändert.

Die Regelungen zum regionalen Hotspot-Lockdown werden bis einschließlich 23. Februar 2022 weiterhin ausgesetzt.

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Anpassungen zum 9.2.2022

Die 15. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) wird bis einschließlich 23. Februar 2022 verlängert und zum Mittwoch, den 9. Februar 2022, in folgenden Punkten angepasst:

- Die Regelungen für überregionale Großveranstaltungen und sonstige Veranstaltungen werden weiter vereinheitlicht. Künftig gilt bei Veranstaltungen (insbesondere Sport) eine allgemeine Kapazitätsgrenze von 50 %. Im Kulturbereich (inklusive Kinos) gilt eine Kapazitätsgrenze von 75 %. Stehplätze sind bei allen Veranstaltungen zugelassen. Wo immer möglich, wird die Einhaltung des Mindestabstands empfohlen. Für alle Veranstaltungen gilt außerdem eine absolute Personenobergrenze von 15.000. Im Übrigen bleibt es bei den bestehenden Regelungen zur Zugangsbeschränkung (2G plus) und FFP2-Maskenpflicht.

- Die tägliche Besucherobergrenze bei Messen wird dementsprechend von 12.500 auf 25.000 Personen erhöht.

- Für Seilbahnen besteht eine Kapazitätsgrenze von 75 %.

- Bäder, Thermen und Saunen sind künftig unter den Bedingungen von 2G zugänglich.

- Körpernahe Dienstleistungen (bisher 2G) sind künftig unter den Bedingungen von 3G zugänglich. Die hier bisher vorgeschriebene Kontaktnachverfolgung entfällt.

- Die Sperrstunde in der Gastronomie wird aufgehoben.

- Vergleichbar zur Schule soll auch in der Kindertagesbetreuung nach Bekanntwerden eines Infektionsfalls in einer Gruppe ab dem nächsten Tag an fünf Betreuungstagen täglich ein Testnachweis erbracht werden. Hierfür erhalten die Eltern zusätzliche Berechtigungsscheine.

- Die Regelungen zum regionalen Hotspot-Lockdown werden bis einschließlich 23. Februar 2022 weiterhin ausgesetzt.


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