2G bleibt erst einmal: Perspektive vermisst, Selbstkontrolle angedacht - anpfiff.info
Artikel veröffentlicht am 26.01.2022 um 06:00 Uhr
2G bleibt erst einmal: Perspektive vermisst, Selbstkontrolle angedacht
Nach der Kabinettssitzung am Dienstag herrscht Klarheit. Es bleibt vorerst bei der 2G-Regelung für die Teilnahme am Spiel- und Trainingsbetrieb. Was bleibt ist vielerorts Enttäuschung, aber auch offene Fragen, zum Beispiel die nach der Kontrolle der Impfnachweise des Gegners bei Testspielen.
Von Marco Heumann
Lockerungen für den Spiel- und Trainingsbetrieb? 3G statt 2G? Es gab viele, die sich von der Kabinettssitzung in München am Klarheit  Signale in Richtung einer gewissen Normalität beim Fußball erhofft hatten.

Miteinander arbeiten, nicht miteinander Fußball spielen

Schließlich ist es für viele nur schwer bis nicht zu verstehen, warum am Arbeitsplatz, der oft sich meist in Innenräumen befindet „laxere“ Regeln als auf dem Sportplatz gelten. Oder anders ausgedrückt: Tagsüber im Büro darf der Ungeimpfte getestete neben einem Geimpften oder Genesen sitzen und mit ihm arbeiten. Am Abend auf dem (Kunst-)Rasen in den Zweikampf mit den Arbeitskollegen gehen darf er aber nicht.

Und hatte nicht Markus Söder in den vergangenen Tagen zarte Andeutungen gemacht, die in Richtung einer möglichen Lockerung wiesen?

Als am Mittag Gesundheitsminister Klaus Holetschek und Co in einer Pressekonferenz vor die Kameras traten dürften die Hoffnung schnell zerstoben und großer Enttäuschung gewichen sein. Zwar dürfen bei den Profis wieder bis zu 10 000 Zuschauer ins Stadion, bei den Amateuren auf dem Platz ändert sich aber nichts. Sprich, wenn in diesen Tagen die Vereine in die Vorbereitung aufs Frühjahr starten gilt 2G. Nur wer geimpft oder genesen ist, darf mitkicken.

Einzig für Jugendliche wurde der Zugang zur Jugendarbeit – wie es in der entsprechenden Pressemitteilung der Staatsregierung heißt – erleichtert. Genauer gesagt für Schülerinnen und Schüler, da sie, so die Begründung regelmäßig getestet werden. Damit bleibt es auch in vielen Jugendmannschaften bei einer Zweiklassen-Gesellschaft, vor allem im Bereich U17. Der ungeimpfte Schüler darf trainieren, da er bis zu dreimal in der Woche getestet wird, der ungeimpfte Auszubildende oder Arbeiter aber nicht, auch wenn er fünfmal in der Woche einen Test vorweisen kann. Nachvollziehbar? Mitnichten!

Womöglich bald wieder Usus: Kontrollen am Eingang wie hier am Sander Seestadion. Diesmal um den Impfstatus zu überprüfen.
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Vollmundige Versprechungen, keine konkreten Ideen

Der Bayerische Fußballverband machte zwar auch Nachfrage noch einmal klar, dass die „bekannte und eindeutige Haltung des BFV vom Dezember 2021 (…), der sich für einen Spielbetrieb ohne 2G-Regelung einsetzt“ weiterhin gilt. Wie man den Staat zu einem Einlenken bewegen möchte, darüber gibt es aber noch keine Auskünfte. „An der Grundhaltung hat sich nichts geändert“, erklärt Verbands-Pressesprecher Fabian Frühwirth auf Nachfrage von anpfiff.info. „Im Gegenteil: Die Politik spricht aktuell zwar ebenso regelmäßig wie vollmundig von Lockerungsszenarien, ohne diese aber auch nur ansatzweise faktisch vorzulegen und so eine Perspektive – auch für den in wenigen Wochen wieder beginnenden Spielbetrieb – zu eröffnen.“

Eine ähnliche Regelung könnte unter Umständen auch für die Referees Anwendung finden. Sie würde zu den Gerüchten passen, die am Dienstag kursierten und die besagten, dass Kontrollen in diesem Bereich unnötig seien, weil der Verband sowieso nur noch 2G-Schiedsrichter einteilen würde. Eine Antwort auf eine diesbezügliche Frage, wie auch zur oben geschilderten „Ungleichbehandlung“ im Jugendbereich stand seitens des BFV am Dienstagabend noch aus.

Kontrolle mit Musterformular?

Stand heute gilt im März also 2G für Spieler und 2G-Plus für Zuschauer. Auch am kommenden Wochenende vielerorts die ersten Testspiele auf dem Plan stehen. Und mit ihnen die Herausforderung für den Heimverein, den Impfstatus der Gastmannschaft zu überprüfen. Ob dafür alle Spieler den entsprechenden App-Nachweis auf dem Handy nebst Personalausweis vorzeigen müssen oder ob es eine einfachere Variante geben wird, lässt der BFV gerade prüfen. Dabei orientiert man sich in München an anderen Landesverbänden.

„Der Gesetzgeber schreibt die Kontrolle durch den Veranstalter vor, in unserem Fall also der Heimverein“, erläutert Fabian Frühwirth. „Wir halten dies für unsere Vereine organisatorisch extrem schwierig umsetzbar und streben deshalb eine Regelung an, wie sie beispielsweise die für den Sport zuständigen Ministerien in Nordrhein-Westfalen oder auch in Hessen bereits rechtssicher geregelt haben. Dort bestätigt jeder Verein für sich eigenständig in einem Musterformular die Einhaltung der aktuell gültigen Regelungen. Einen entsprechenden Antrag hat der Bayerische Fußball-Verband über den BLSV an das in Bayern für den Sport zuständige Innenministerium bereits gestellt.“

2G in Niedersachsen gekippt (zumindest vorerst)

Während sich in Bayern am Status Quo also erst einmal nichts geändert hat, in Niedersachsen das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg 2G für Sport im Freien erst einmal zu Fall gebracht. Das berichtete der Norddeutsche Rundfunk am Dienstagnachmittag. Eine weder geimpfte noch genesene Golferin hatte demnach mit ihrem Normenkontrollantrag Erfolg. Die Maßnahme, bei der in Niedersachsen nicht zwischen Mannschafts- und Individualsport unterschieden worden war, sei kein wesentlicher Baustein in der Strategie der Pandemiebekämpfung des Antragsgegners, also dem Land, heißt es in der Begründung. Das laut Corona-Verordnung umfassende Nutzungsverbot für Ungeimpfte „unangemessen und daher als verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigter Eingriff in die grundrechtlich geschützte allgemeine Handlungsfreiheit der betroffenen Personen“ zu beurteilen.

Demnach dürfen ab sofort Ungeimpfte wieder an Fußballspielen und dem Training teilnehmen. Zumindest vorerst. Das Gericht macht nämlich auch klar, dass es durchaus einen Unterschied zwischen Individualsport und Mannschaftssport gebe. Sprich, wird eine entsprechende 2G-Regelung für Fußball und Co vom Land erlassen, dann hätte die erst einmal Gültigkeit.

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