Auch Indoor erlaubt: Übergangslösung im Vereinssport für Minderjährige - anpfiff.info
Artikel veröffentlicht am 10.11.2021 um 09:23 Uhr
Auch Indoor erlaubt: Übergangslösung im Vereinssport für Minderjährige
Seit dem 9. November steht die Corona-Ampel im Freistaat auf Rot, es gelten strengere Beschränkungen. Zwar gilt bei der Sportausübung im Freien weiter keine 3G-, 3G-Plus- oder 2G-Regel – auch nicht bei der Benutzung von Duschen, Umkleiden und/oder Toiletten. Bei Indoor-Sport ist der Zugang aktuell jedoch auf geimpfte und genesene Personen sowie Kinder unter 12 Jahren beschränkt.
Von PM BFV
Dahingehend hat Ministerpräsident Dr. Markus Söder an diesem Dienstag im Rahmen einer Pressekonferenz jedoch weitere Änderungen der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV) bekanntgegeben.

So sind ab dem 11. November (Donnerstag) neben Kindern, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, auch minderjährige Schüler*innen über zwölf Jahren, die an der Schule regelmäßigen Tests unterliegen, übergangsweise bis zum 31. Dezember 2021 auch bei roter Krankenhaus-Ampel für Indoor-Sport zugelassen, um an sportlichen Eigenaktivitäten teilzunehmen. Dazu zählt auch der Vereinssport in der Halle.

Kommentar abgeben

Kommentare werden unter Deinem Nicknamen und erst nach Prüfung durch die Redaktion veröffentlicht.

Leser-Kommentare

Zum Thema



Neue Kommentare

19.11.2024 09:48 Uhr | Till Eulenspiegel
13.11.2024 13:18 Uhr | HP
11.11.2024 22:29 Uhr | Stopbaer
11.11.2024 18:39 Uhr | Oli68
08.11.2024 09:09 Uhr | Granate23

Meist gelesene Artikel


Hintergründe & Fakten

Keine Daten vorhanden


Diesen Artikel...