Das Urteil erfolgte nach mündlicher Verhandlung in der
Geschäftsstelle des BFV Mittelfranken. Letztlich entschied das Kreissportgericht, dass beide Vereine ihren Teil zum Spielabbruch gemäß § 74 RVO beitrugen. Somit wurden sowohl die DJK BFC wie auch der VfL Nürnberg mit einer Geldstrafe belegt und zudem die Partie jeweils gemäß § 29 SpO mit 0:2 als verloren gewertet.
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