Mediengespräch des BFV: “Es gibt keinen Königsweg” - anpfiff.info
Artikel veröffentlicht am 07.05.2021 um 12:02 Uhr
Mediengespräch des BFV: “Es gibt keinen Königsweg”
Der BFV hat nach der Entscheidung, zwei Modelle für die Vereine zur Wahl zu stellen, ein Webinar mit den Medienvertretern gehalten. Erklärt wurde die Entscheidung nicht nur den Paragraf 93 durchzusetzen, sondern eine Abstimmung über zwei Varianten zu machen. Vor allem die Auswirkungen der Variante 2 mit aufgeblähten Ligen betreffen die meisten Vereine in den kommenden zwei Spielzeiten verstärkt.
Von Sebastian Baumann
Es gibt keinen Königsweg!”, Pressesprecher Fabian Frühwirth bringt es einleitend gleich auf den Punkt. In sechs intensiven und langen Sitzungen hat sich der Verband unter der Federführung von Vizepräsident Robert Schraudner auf zwei Modelle geeinigt. “Wir sind in einer Ausnahmesituation durch Corona. Als wir den §93 eingeführt haben, konnte sich keiner vorstellen, dass wir den Paragrafen auch wirklich brauchen werden”, sagt der Bezirksvorsitzende von Oberbayern. “Wir haben einen Paragrafen 93, ja. Und wir haben uns grundsätzlich auch darauf geeinigt, dass der Paragraf zur Anwendung kommt.” Allerdings hatte der Verband großes Feedback bekommen, dass der Sonderparagraf in weiten Teilen unfair ist, und auch Schraudner sieht die Problematik: “Ich kann selber nachvollziehen, dass einige Vereine von einer unsportlichen Regelung sprechen.”

BFV Vizepräsident Robert Schraudner
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Viele mögliche Varianten - zwei Vorschläge

Der Verband bekam viele Vorschläge und Varianten von den Vereinen vorgeschlagen. Eine Annullierung kam für den Vorstand des Verbandes aber nicht infrage, weil die Saison schon viel zu weit fortgeschritten ist. “Wir wollen nicht auf dem 93er beharren, sondern auf die Vereinslandschaft hören, um diese schwierige Situation einigermaßen fair zu lösen. Wir werden aber keine Lösung finden, die allen Vereinen gerecht wird”, ergänzt Schraudner. “Die Vereine, die sich bei uns gemeldet haben, waren die Vereine, die betroffen sind und auf einem Abstiegsplatz stehen. Aber wir wissen nicht, wie die große Mehrheit der Vereine denkt. Deswegen haben wir uns zu dem Meinungsbild entschieden.” Vor allem die Mannschaften, die auf den Relegationsplätzen für eine höhere Liga stehen, hatten darauf beharrt, dass auch der Relegant ein Aufstiegsrecht bekommt. “Diesem Wunsch haben wir dann entsprochen”, erklärt Jürgen Faltenbacher. Bis zum 15. Mai sollen die Webinare mit den Vereinen abgeschlossen sein, bis Dienstag, den 18. Mai, läuft die Abstimmung, an dessen Ende der Verband in einer Vorstandsitzung die Entscheidung besprechen und verkünden wird.

Jürgen Igelspacher
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2023/24 wieder "normale Ligen" - oder grundsätzlich ein neues Modell?

Der Schatzmeister erklärte die Auswirkungen der Variante 2 mit dem Verzicht auf Absteiger. “Die Vereine sind vielleicht nicht jetzt gleich betroffen, wenn sie für den Vorschlag 2 stimmen, aber dann in den Folgejahren. Wir wollen ja in der Saison 2023/2024 wieder mit regulären Ligen spielen, das bedeutet, dass es die Vereine dann in Zukunft betreffen würde, wenn sie dann auf einem Abstiegsplatz stehen.” Wenn für Variante 2 gestimmt wird, mit Aufsteigern aus jeder Liga und keinen Absteigern, dann wird sich die Ligenstruktur deutlich ändern. Dementsprechend wären die Ligen, sofern man diese auf klassischer Weise belassen würde, deutlich größer und es müsste einen verschärften Abstieg in den Folgejahren geben, um auf die regulären Sollzahlen bei den Mannschaften pro Liga zu kommen.

Dabei betont der Funktionäre, dass der Verband natürlich das Meinungsbild als verbindlich anerkennt und eine einfache Mehrheit der Vereine für eine der beiden Varianten reicht. Welche Spielformen dann bei der Variante 2 zum Einsatz kommen, will der Verband in den Webinaren vorstellen. “Wir haben gewisse Modelle ausgearbeitet und werden den einzelnen Ligenebenen dann verbindliche Vorschläge machen”, sagt Jürgen Faltenbacher. Ob es dann um sogenannte Play-Off-Ligen handeln wird oder alternativen Spielsystemen, ließ der Funktionär offen.

Schraudner merkte auch an, dass es durchaus möglich sei, dass man grundsätzlich das aktuelle Ligamodell überdenkt. "Wenn es der Attraktivität des Spielbetriebs hilft, müssen wir uns nicht daran festhalten, nur weil das seit Jahrzehnten so war. Das ist nicht in Stein gemeißelt und eine gewisse Flexibilität sollte man sich beibehalten." Im Kreis Zugspitze soll es unabhängig von Corona bereits ein solches Pilotprojekt geben.

Jürgen Faltenbacher
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§93 ist rechtssicher

Jürgen Igelspacher ging auf die im Raum stehende Frage nach der Rechtsgültigkeit des Paragrafen 93 ein: “Der §93 ist rechtssicher und wurde vom Vorstand beschlossen in einer Situation, in der wir das erste Mal ein langanhaltendes Sportverbot hatten. Wir hatten eine Regelungslücke in unserem Regelwerk und mussten diese Lücke schließen. Unter diesen Voraussetzungen hat der Vorstand die Regelung beschlossen und verkündet, wie es die Satzung vorschreibt.” Jeder Verein hätte es also kennen und wissen müssen, dass der Paragraf 93 zur Anwendung kommen kann. Dadurch, dass es die Regelung gibt und nun keine Regelungslücke mehr geschlossen werden muss, müsste der Vorschlag 2 von den Mitgliedern noch einmal abgesegnet werden. “Nur der Außerordentliche Verbandstag kann eine bestehende Regelung ändern beziehungsweise aufheben.” Teilnehmer des möglichen außerordentlichen Verbandstag sind die Delegierten der letzten regulären Versammlung. “Wenn das Meinungsbild für Vorschlag 2 wäre, dann würde der Vorstand natürlich die Delegierten bitten, diesen Vorschlag zu übernehmen.”

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