Dazu erklärt DFB-Präsident
Fritz Keller grundsätzlich: “Die Einsetzung eines Vergütungs- und
Beratungsausschusses war eine der zentralen Bedingungen für meine Kandidatur
als DFB-Präsident. Ich bin sehr froh, dass dieses Gremium nun für alle
nachvollziehbare, transparente Regelungen gefunden hat. Es muss heute
selbstverständlich sein, auch finanziell transparent zu sein. Die wichtige
Arbeit des Vergütungs- und Beratungsausschusses ist eine von vielen Maßnahmen,
um verlorengegangene Glaubwürdigkeit und Vertrauen in die Institutionen des
Fußballs zurückzugewinnen.”
Gemäß der Festlegungen des
Gremiums erhalten die Mitglieder des DFB-Präsidialausschusses (gesetzliche
Vertreter des DFB gemäß § 26 BGB in Verbindung mit § 35 DFB-Satzung) in der
Wahlperiode 2019 bis 2022 folgende jährlichen Aufwandsentschädigungen (Beträge
in Brutto):
Präsident (Fritz Keller): 246.000 Euro.
Schatzmeister (Dr. Stephan Osnabrügge): 166.800 Euro.
1. Vizepräsident Regional- und Landesverbände (Dr. Rainer Koch): 144.000 Euro.
1. Vizepräsident Liga (Peter Peters): 78.000 Euro.
Vorsitzender der Geschäftsführung der DFL (Christian Seifert): 63.600 Euro
Mitglieder des
Präsidialausschusses können zusätzlich zu diesen Aufwandsentschädigungen keinen
Verdienstausfall geltend machen. Diese Möglichkeit besteht nur für die weiteren
stimmberechtigen Mitglieder des DFB-Präsidiums, die eine jährliche
Aufwandsentschädigung in Höhe von 51.600 Euro erhalten. Vor dem Hintergrund der
wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie erklärten die Mitglieder des
Präsidialausschusses zudem einen freiwilligen Verzicht auf zehn Prozent der
Aufwandsentschädigung für den Zeitraum der pandemiebedingten Kurzarbeit im DFB.
Für Präsidiumsmitglieder, die
zugleich Mitglieder in Gremien der internationalen Verbände FIFA und UEFA sind
und von dort Zuwendungen erhalten, gilt eine Deckelung auf insgesamt 246.000
EUR pro Jahr. Übersteigt die Gesamtvergütung eines Präsidiumsmitgliedes diesen
Betrag, wird die DFB-Aufwandsentschädigung entsprechend gekürzt. Zudem wurde
eine Regelung für die Vergütung von Tätigkeiten in weiteren DFB-Gremien
getroffen. So erhält der Vorsitzende des Aufsichtsrats der DFB GmbH jährlich
36.000 Euro. In Kraft tritt diese Regelung nach Abschluss des GmbH-Prozesses.
Ziel der Einrichtung des
Vergütungs- und Beratungsausschusses ist es, die Bezüge von Mitgliedern des
DFB-Präsidiums transparenter und gerechter zu gestalten. Als Mitglieder des
Ausschusses sind Heribert Bruchhagen, Claudia Diem, Wolfgang Hotze und Prof.
Dr. Marcel Tyrell gewählt.
Vorsitzender des
Ausschusses ist Wolfgang Hotze, er sagt: “Die Initiative des DFB und von Fritz
Keller, die Frage der Aufwandsentschädigungen für die Arbeit des Präsidiums von
einem Vergütungsausschuss regeln zu lassen, ist vorbildlich. Für uns ging es
darum, für eine Vielzahl von Personen mit unterschiedlichen Belastungen und Verantwortungen
angemessene Lösungen zu finden. Die Arbeit des DFB-Präsidenten und auch die der
übrigen Präsidiumsmitglieder lässt sich nur ganz schwer mit anderen Ämtern und
Tätigkeiten vergleichen. Wir sind aber überzeugt davon, dass wir nachvollziehbare
Werte gefunden haben, auch wenn es in der Wirtschaft vergleichbare Posten gibt,
bei denen die Zahlen ganz andere Dimensionen haben. Für den DFB waren aber
natürlich Besonderheiten zu berücksichtigen, allen voran seine Gemeinnützigkeit
sowie die Vorbildfunktion im Fußball und darüber hinaus.”
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