Zankapfel §34: Großgründlach strebt weitere Verschärfung an - anpfiff.info
Artikel veröffentlicht am 13.03.2019 um 12:30 Uhr
Zankapfel §34: Großgründlach strebt weitere Verschärfung an
Erst vor der Saison wurde der §34 der Spielordnung im BFV weiter verschärft: Mittlerweile gilt eine Sperrfrist von 15 (statt 10 Tagen) für den Einsatz von Spielern aus der 1. Mannschaft in der 2. Mannschaft. Am Saisonende gibt es seit einigen Jahren die Sonderregelung mit Ausschluss der Stammspieler. Großgründlachs Vorstand Udo Gäberlein strebt eine weitere Verschärfung an, wie er beispielhaft begründet.
Von Marco Galuska
Der Auftakt aus der Winterpause hat vielleicht ein Nachspiel. Nachdem die SF Großgründlach das Nachholspiel beim FC Bayern Kickers II mit 0:5 verloren hatten, meldete sich Vorstand Udo Gäberlein gegenüber fussballn.de zu Wort. Wir haben uns bei den Vereinen und Kreisspielleiter Thomas Raßbach umgehört.

Udo Gäberlein, Vorstand SF Großgründlach:


Erlaubt, aber auch fair?

Als Vorstadtverein, dessen 1. Mannschaft „nur“ Kreisklasse spielt, ist man es in der Kreisklasse 4 ja fast schon gewohnt, dass gegen die 2. Mannschaften von Bezirks- oder Landesligamannschaften immer wieder, vor allem gegen Saisonende und wenn Abstiegsgefahr droht, Spieler der 1. Mannschaft in der Zweiten auflaufen.
Das allein bringt uns schon ordentlich Frust ein, denn wir müssen auch um jeden Punkt gegen den Abstieg kämpfen und können immer nur hoffen, dass die Verstärkung „von oben“ nicht zu heftig ausfällt.

Am vergangenen Sonntag aber wurde der § 34 der Spielordnung seitens Bayern Kickers brutal ausgenutzt: Bayern Kickers musste in der Vorrunde auf Grund eines Wasserrohrbruchs das Heimspiel der 2. Mannschaft gegen die Sportfreunde Großgründlach verständlicher Weise absagen. Wir haben von Anfang an sehr deutlich gemacht, dass der Nachholtermin bitte nur an einen Tag stattfinden soll, an dem auch die Bezirksligamannschaft von Bayern Kickers spielt. Es wurde der Sonntag, 10.03. vereinbart.
Wir erhalten am Vortag die Information, dass das für die 1. Mannschaft angesetzte Freundschaftsspiel abgesagt werden musste, da der Platz nur ein Spiel „verträgt“ und dann „natürlich“ das Punktspiel Kreisklasse vorgeht. Bei der Ankunft an der Mittelstraße standen zwar zwei gleichwertige Rasenflächen zur Verfügung, aber es konnte Angabe gemäß nur auf dem A-Platz gespielt werden.
Uns war dann sofort klar, was kommen würde: Sage und schreibe ein gutes halbes Dutzend (der Berichterstatter von Bayern Kickers schreibt selbst „eine Hand voll Spieler“, wir haben 7 gezählt) aus der Bezirksligamannschaft tritt in diesem, auch für uns wichtigen, Nachholspiel für die abstiegsbedrohte Kreisklassen-Mannschaft an.
Nachdem die Platzbelegung der Verein bestimmen kann und die Spielsperren/-beschränkungen des erst vor kurzem verschärften § 34 SpO in der Winterpause „verfallen“, war der natürlich alles legal und regelkonform – war es auch fair (nicht nur uns gegenüber)?
Es ist wirklich frustrierend, um jeden Punkt kämpfen zu müssen und dann immer wieder mit Wettbewerbsverzerrungen konfrontiert zu sein. Wir werden auf dem nächsten Kreistag beantragen, die Regelungen des § 34 SpO ab Bezirksliga aufwärts weiter zu verschärfen und unter anderem beantragen, dass Spielsperren/-beschränkungen auch über die Winter- und Sommerpausen hinweg gelten. Wir freuen uns über zahlreiche Unterstützung dieser Überlegungen.

Achim Mletzko, Vorstand FC Bayern Kickers:

Zwei Seiten einer Medaille! Unfair?

Generell können wir nachvollziehen, dass im Ligabetrieb zwischen 1. und 2. Mannschaften ein gewisses Maß an Wettbewerbsverzerrung vorherrscht. Im Übrigen gilt dies auch in beide Richtungen zu betrachten! Bei der Diskussion darf nicht vergessen werden, dass es auch für uns als kleinen Verein (im Übrigen sehen wir uns auch selbst als Ein-Sparten-Verein mit 450 Mitgliedern nicht als größerer Verein) immer wieder eine große Schwierigkeit ist, entsprechend eine 2. Mannschaft aufzubieten. Denn diese muss sich in erste Linie nach der 1. Mannschaft richten. So trafen in den elf Partien vorher beispielsweise sämtliche Gegner auf einen Feldspieler (oder ausnahmsweise einem AH-Keeper) in unserem Tor der 2. Mannschaft, weil wir aufgrund von Verletzung nur einen Torhüter für zwei Mannschaften über ein halbes Jahr zur Verfügung hatten.
Wir verstehen, dass dies im Verhältnis ärgerlich für Großgründlach ist, dass sie am Sonntag eben nicht auf eine geschwächte 2. Mannschaft getroffen sind. Die Betonung liegt dabei auf 2. Mannschaft, denn die Regularien hätten es hergegeben, mit einem kompletten Kader von 1 bis 15 aus der Bezirksliga aufzulaufen. Stattdessen waren es fünf Spieler, die auch in Zukunft zum erweiterten Kader der Bezirksliga gehören sollen, darunter auch zwei Neuzugänge, die noch keinen Einsatz in dieser Saison bei uns hatten (also gar keine Sperre möglich gewesen wäre) und mit Mike Meyer ein Spieler, der aufgrund von Verletzung vor exakt einem halben Jahr sein letztes Pflichtspiel bestritten hat, und im Übrigen zu Spielbeginn auf der Bank saß und erst nach einer Verletzung eingewechselt wurde.

Uns insofern ein unfaires Verhalten vorzuwerfen, können wir so nicht stehen lassen! Schon gar nicht den unterschwelligen Vorwurf, man hätte den Spieltag gewissermaßen missbraucht, um den spielfreien Tag der 1. Mannschaft zu nutzen. Zum einen wurde unser Meisterschaftsspiel in der Bezirksliga von Verbandsseite aufgrund des Pokalspiels von Türkspor Nürnberg abgesagt, zum anderen hatten wir zum Ersatz extra ein Testspiel gegen die Sportfreunde Dinkelsbühl (die am Sonntag  auch zwangsläufig spielfrei waren, weil ihr Gegner Mosbach im Pokal gegen Türkspor hätte spielen sollen) angesetzt. Dass man auf einen frisch angelegten Platz, der für den Trainings- und Spielbetrieb noch nicht freigegeben ist, bei jener Witterung nicht spielt, dürfte nachvollziehbar sein. Dass auf dem A-Platz dann auch nur maximal ein Spiel stattfinden kann, erklärt sich auch, wenn man die zahlreichen Absagen an diesem Tag betrachtet.

Die Prioritätenregelung „Pokal geht vor Meisterschaft“ finden wir im Übrigen auch alles andere als glücklich. (Nur nebenbei der Treppenwitz: Bei einer Meldung von Großgründlach für den Ligapokal wäre die Partie am Sonntag nicht angesetzt worden). Dies wäre in unseren Augen eher ein Ansatz, um sich an den runden Tischen einzubringen. Denn der nächste Kreistag wird erst in 3 Jahren stattfinden, eine lange Zeit.
Was die Regelung der Sperre von Spielern im Einsatz von verschiedenen Spielklassen anbelangt, so sehen wir (die besonders strikte Regelung für die letzten vier Spieltag außen vor gelassen) die seit dieser Saison neue 15-Tage-Frist als absolut ausreichend an. In unserem Fall bedeutet das, dass ein Spieler, der in der ersten Hälfte in der Bezirksliga eingesetzt wurde, erst drei Wochen später theoretisch wieder bei der 2. Mannschaft spielen darf. Auch hier sollte man die andere Perspektive sehen!!! Wenn ein Spieler von der Zweiten aufgrund Verletzung hochgezogen werden muss, dann fehlt dieser seiner 2. Mannschaft in mindestens drei Spielen! Unfair?

Kreisspielleiter Thomas Raßbach:


Der größte Feind der Vereine sind die Vereine

Grundsätzlich bin ich der Auffassung von Udo. Ich habe in der Anfangsphase meiner Karriere, immer versucht darauf hinzuwirken, dass man Fair Play spielt und die Spieler der Ersten eben nicht bei der Zweiten einsetzt. Dies habe ich solange gemacht, bis ich von einem Verein die Mitteilung erhielt, dass ich ruhig sein sollte, da man nicht unfair spielen kann, wenn man sich an die Spielordnung hält. Dem kann man nichts entgegensetzen. Es gibt natürlich auch gleichwohl Argumente dafür, Spieler der Ersten bei der Zweiten einzusetzen. Ein Beispiel hat Achim ja auch genannt.

Ich bleibe aber dabei und sage das meinen Vereinen immer wieder: Das Fair Play muss in den Vereinen gelebt werden. Es wird immer ein Hintertürchen oder eine Ungerechtigkeit geben, egal was der Verband regelt! Und darum gilt auch daher mein weiteres Credo: Der größte Feind der Vereine sind die Vereine. So viel Blödsinn kann der Verband gar nicht veranstalten - im Vergleich zu dem, wie sich viele Vereine untereinander verhalten.

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Hintergründe & Fakten

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§ 34 BFV-Spielordnung

Einsatz in verschiedenen Mannschaften

Vereine von der Bayernliga bis zur C-Klasse mit 2 Mannschaften im aufstiegsberechtigten Spielbetrieb.


Während des Spieljahres
2.1. Nach einem Einsatz in der ersten Halbzeit eines Verbandsspiels (Meisterschaftsspiels) der 1. Mannschaft – ausgenommen DFB-Pokalspiele, Totopokal, Hallen-Futsalturniere und Futsalspiele, sonstige Pokalspiele - darf der Spieler nicht an den nächsten zwei Meisterschaftsspielen der 2. Mannschaft mitwirken. Die Einsatzbeschränkung endet in jedem Fall nach Ablauf von 15 Tagen.

2.2 Vereine, deren 1. Mannschaft nicht höher als in der Kreisliga spielen und deren 2. Herrenmannschaft in einer der untersten beiden Spielklassen im Kreis eingereiht ist, können zusätzlich zu 2.1. bis zu drei beliebige Spieler aus der 1. Mannschaft ohne Einschränkung sowohl in den 1. als auch in der 2. Mannschaft einsetzen.

Einsatz am Saisonende

2.3 In den Meisterschafts-, Entscheidungs- oder Relegationsspielen der 2. Mannschaft eines Vereins, die nach dem letzten Meisterschaftsspielwochenende (Freitag-Sonntag) der 1. Mannschaft nachfolgen, dürfen nur Spieler eingesetzt werden, die in den
Rückrundenspielen der 1. Mannschaft ihres Vereins in maximal vier ausgetragenen Meisterschaftsspielen in der ersten Halbzeit mitgewirkt haben.

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