Kreisspielleiter Thomas Raßbach erklärt die Folgen für die anstehende Saison und verweist auf die Konsequenzen anhand einer Mail, die bereits vor dem Urteil verschickt wurde: "Dem Einspruch des SV Rauenzell wurde stattgegeben. Nachdem der SV
Lenkersheim noch die Möglichkeit des Einspruchs beim Verbandssportgericht hat, die
Erfolgschancen dort aber nur theoretischer Natur sind, bitte ich die
Saisonplanung entsprechend nachfolgender Mail anzugehen."
In jener Mail hatte Raßbach bereits am 13. Juli vorsorglich das Vorgehen aufgrund der Eingruppierung der SG Rauenzell/Neuses in die Kreisklasse 1 erklärt:
Die Kreisklasse 1 hätte dann eine Zahl von
15 Vereinen und müsste im 16er-Schlüssel spielen. Der Rahmenterminkalender für
16er-Ligen ist durch die Kreisligen vorgegeben, sodass im Fall der
Eingruppierung des SV Rauenzell in die KK diese ihren ersten Spieltag bereits
am 05.08.2018 hat.
Ich habe zur Information
den aktuellen RTK nochmals als Anlage beigefügt. Aufgrund der Kurzfristigkeit
dieser möglichen Änderung, aber auch gleichzeitig im Interesse eines geregelten
Spielbetriebes kann jeder Verein einseitig die anzusetzenden Spiele vom 05.08.2018 bzw. WE
11./12.08.2018 absagen.
Nachholtermin für den
Spieltag 05.08.2018 ist zwingend der 14.09.2018, für den Spieltag
11./12.08.2018 der 21.09.2018. Verlegungen im gegenseitigem Einvernehmen dieser
Spieltage werden gebührenfrei durch die Spielleitung behandelt. LETZTER Tag
diese Spiele auszutragen ist der 08.10.2018.
Von den vorgenannten Regelungen können keinerlei Ausnahmen gestattet
werden. Ich weise in diesem Zusammenhang insbesondere auf § 59 Ziffer 4.1 der
Spielordnung hin, der ausnahmslos angewendet werden wird.
Mit sportlichen Grüßen
Thomas Raßbach
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