Abstieg doch noch nicht durch?: SG 83 kämpft "bis zum bitteren Ende" - anpfiff.info
Artikel veröffentlicht am 06.06.2018 um 09:43 Uhr
Abstieg doch noch nicht durch?: SG 83 kämpft "bis zum bitteren Ende"
Das Urteil des Kreissportgerichts vom Dienstagabend war für die SG Nürnberg-Fürth 1883, und besonders die 2. Mannschaft, niederschmetternd. Allerdings haben die Verantwortliche schon jetzt angekündigt, die Sache nicht einfach auf sich beruhen zu lassen, denn die schriftliche Aussage des BFV-Funktionärs könnte in Bezug auf die Spielordnung tatsächlich noch eine Wende bringen.
Von Marco Galuska
anpfiff.info
Im §29 (4) der BFV-Spielordnung findet sich eine Einschränkung der Spielwertung beim Einsatz nichtspielberechtigter Spieler: "Beruht der unzulässige Einsatz des Spielers auf einer dem Verband zu zurechnenden falschen Auskunft und war deren Unrichtigkeit für den Verein nicht erkennbar, so ist ein gewonnenes Spiel neu anzusetzen."

Unstrittig ist, dass die Verantwortlichen der SG Nürnberg Fürth 1883 um den Sportlichen Leiter Thomas Streng im Vorfeld nachgefragt hatten, ob die Regelung über den Einsatz von "Stammspielern", die nach Ende der Saison der höherklassigen Mannschaft greift, auch explizit auf den Pfingstmontag zutreffen würde.

Thomas Streng
fussballn.de
Streng fragte bei Ehren-Bezirksspielleiter Ludwig Beer nach, dieser gab per Whatsapp insofern Grünes Licht, dass der Feiertag noch zum Spielwochenende gehöre. Allerdings taucht diese frühere Regelung nicht mehr in der aktuell gültigen Spielordnung auf. Streng kritisiert dabei das Vorgehen des Verbands eine neue Version der Spielordnung gegenüber den im allgemeinen juristisch wenig geschulten Vereinsfunktionären, das dies eben nicht ohne Weiteres erkennbar gewesen sei: "Wir haben ja in der Regel keine Volljuristen im Verein sitzen, die so etwas auf dem ersten Blick sehen. Wenn schon so eine Änderung erfolgt, dann müsste diese in der neuen Fassung auch explizit genannt werden, z.B. dass eben keine Feiertage mehr dazuzählen." Dennoch bleibt im Ergebnis, dass die Aussage, die Beer gegenüber Streng getroffen hat, falsch ist.

Dies hält auch das Kreissportgericht so fest, spricht im Urteil aber zusätzlich von einem "ehemaligen, bis vor wenigen Wochen, im Amt befindlichen langjährigen Funktionärs des BFV", das will Streng so nicht gelten lassen. Schließlich sei Ludwig Beer noch bis zur Übergabe bei der kommenden Bezirksliga-Tagung in voller Funktion eines Bezirksspielleiters aktiv, ist auch als Ansprechpartner auf den Seiten des BFV noch zu finden.

Streng erklärt im Gespräch mit fussballn.de, dass man am kommenden Samstag im Heimspiel gegen den TSV Johannis 83 ganz sicher alles in die Waagschale legen wird, um die Basis zu schaffen für eine erfolgreiche Berufung. Für jenen Einspruch hat der Verein eine Woche Zeit nach der Urteilsverkündung, die gestern erfolgt.

Sollte die SG 83 das 1:2 aus dem Hinspiel im Rückspiel wettmachen und per direktem Vergleich in Verbindung mit dem eigentlichen 3:0 aus dem Spiel gegen den FC Serbia (von dem im Übrigen der Protest gar nicht ausgegangen war!) an Johannis 83 vorbeiziehen, so droht der Relegationsfahrplan zur Kreisklasse ins Wanken zu geraten. Denn dann müsste erst noch juristisch ausgefochten werden, ob das Urteil auch in weiteren Instanzen bestehen bleibt. "Wir verteidigen uns bis zum bitteren Ende", verspricht Streng gegenüber der Mannschaft.

Stellungnahme der SG Nürnberg Fürth 1883 zum Urteil des Kreissportgerichts vom 5.6.2018

Die Verantwortlichen der Sport-Gemeinschaft Nürnberg-Fürth 1883 nehmen zur Kenntnis, dass auf Grund einer Anzeige eines Konkurrenzvereins der Kreisklasse 4 am gestrigen Dienstag ein Urteil des Kreissportgerichts Nürnberg des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) zustande kam, das aus unserer Sicht inakzeptabel ist – deshalb wird derzeit geprüft, ob und gegebenenfalls wann dagegen Widerspruch eingelegt werden soll.

Wir räumen ein, dass es im fraglichen Pfingstmontag-Spiel beim 3:0-Sieg der 2. Mannschaft der SG 1883 gegen den FC Serbia Nürnberg, auf dessen Wunsch hin diese Begegnung überhaupt erst (vor)verlegt wurde, zum Einsatz eines Aktiven des Kaders der 1. Mannschaft der SG 1883 kam, der möglicherweise nicht spielberechtigt war – allerdings haben wir uns exakt auf Grund entsprechender eigener Zweifel beim Verantwortlichen der Saison 2017/18 für die Bezirksliga Nord, in der unsere 1. Mannschaft spielte, erkundigt, nach welchen Regularien das Pfingst-Wochenende zu behandeln ist.

Und die schriftliche Auskunft lautete, dass der Einsatz korrekt sei!

Darauf haben wir uns verlassen und fragen uns insoweit nun, was können Funktionäre eines Vereins noch mehr tun, als bei Verantwortlichen des Verbandes zu klären, was korrekt ist und sich danach zu verhalten in gutem Glauben und ohne Gefahr von Nachteilen!?!

Dann bestraft zu werden, in letzter Konsequenz unter Beraubung der sportlichen Chance, die Liga (= Kreisklasse) zu halten, kann nicht Sinn und Zweck des Sports sein!
Die SG 1883 wird kund tun, sobald es eine Entscheidung gibt darüber, ob und wann Berufung/Widerspruch gegen das Urteil des BFV-Kreissportgerichts Nürnberg vom 5.6.2018 eingelegt wird.

Die Fußball-Abteilungsleitung der SG Nürnberg Fürth 1883

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