Keine Milde ließ das Kreissportgericht mehr walten, nachdem beim TV Glaishammer bereits Ende vergangenen Jahres ein unzulässiger Spielereinsatz stattgefunden hatte. Im Spiel der 2. Mannschaft bei der SpVgg Mögeldorf 2000 II hatte nun sogar der 2. Vorstand des Vereins dieses Vergehen in den eigenen Reihen gegenüber dem Sportgericht angezeigt. Das Spiel bleibt mit dem regulären Ausgang gewertet (1:6), vielmehr gab es aber einen Neun-Punkte-Abzug gegen die Mannschaft des TV Glaishammer II und eine Geldstrafe von 400 Euro. Somit verliert der TVG II gut die Hälfte der bisher erzielten Punkte und weist in der nach Urteil bereinigten Tabelle dann nur noch acht Zähler auf.
Urteilsbegründung: "Die Regeln des BFV völlig egal"
"Der TV Glaishammer Nürnberg hat in der A-Klassenpartie nachweislich einen Spieler ohne gültiges Spielrecht mit den Daten eines nicht anwesenden Spielers eingesetzt. Die Anzeige erfolgte durch den 2. Vorstand des Vereins und der Vorgang wurde auch vom Spielleiter eingeräumt. Aufgrund dessen, dass der TV Glaishammer Nürnberg bereits mit Urteil vom 24.10.2017 wegen eines gleichen Vorgangs bei der dritten Mannschaft einschlägig vorbestraft ist, sieht sich das KSG gezwungen hier eine deutliche Bestrafung auszusprechen. Zudem hat die Vorstandschaft die sportliche Leitung mehrmals aufgefordert "Betrügereien" zu unterlassen. Das KSG muss davon ausgehen, dass der sportlichen Leitung des TV Glaishammer die Regeln des BFV völlig egal sind und sie tun und lassen können was sie möchten. Diesem Verhalten muss aus Sicht des KSG durch eine deutliche Bestrafung entgegen gewirkt werden."
Mannschaftsverantwortlicher bis Jahresende gesperrt
In einem weiteren Urteil verhängte das Kreissportgericht gegen den Mannschaftsverantwortlichen des Vereins eine Funktionssperre bis zum 31.12.2018, weil dieser "wegen des vorsätzlichen Einsatzes eines unzulässigen Spielers einschlägig vorbestraft" sei und "aufgrund der zeitlichen Nähe zur letzten Verurteilung" davon auszugehen ist, dass dieser und der "aus seiner letzten Verurteilung keinerlei Lehren gezogen hat und weiterhin vorsätzlich die Regeln des BFV in einer nicht zu tolerierenden Art und Weise bricht. Eine Geldstrafe sieht das KSG als absolut nicht mehr als ausreichend an, da dies offensichtlich keinen abschreckenden Effekt [...] hatte, sieht das KSG nur noch die Möglichkeit durch eine deutliche Funktionssperre [...] einzuwirken. Der Verein wird darauf hingewiesen die Funktionssperre einzuhalten."
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