Kreissportgericht Bamberg: Einspruch des ASV Reckendorf abgelehnt - anpfiff.info
Artikel veröffentlicht am 31.10.2006 um 19:41 Uhr
Kreissportgericht Bamberg: Einspruch des ASV Reckendorf abgelehnt
Das Kreissportgericht Bamberg hat den Einspruch des ASV Reckendorf gegen die Wertung des Verbandsspieles der Fußball-Kreisliga Bamberg, SV DJK Tütschengereuth - ASV Reckendorf (2:1), vom 15. Oktober kostenpflichtig abgelehnt. Wie Sportgerichtsvorsitzender Dietfried Fösel mitteilte, war der Gastverein der Auffassung, die Torerzielung zum 2:1-Siegtreffer des SV DJK Tütschengereuth sei nicht korrekt gewesen, da der Ball zwischen Pfosten und Tornetz von außen ins Tor gelangte, weil das Tornetz nicht ordnungsgemäß am Pfosten befestigt gewesen sein soll.
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In seiner vom Sportgericht angeforderten Stellungnahme bestätigte der Referee, dass seine Torentscheidung absolut regulär war. Aufgrund des Reklamierens von Reckendorfer Spielern, sei der SR zum Torpfosten gelaufen, um sich seiner Entscheidung zum Tor nochmals sicher zu sein. Ein Reckendorfer Spieler habe in diesem Moment am Tornetz herum gerissen. Es handelt sich hierbei um eine unanfechtbare Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters. Somit konnte der Einspruch keinen Erfolg haben.

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