In seiner vom Sportgericht angeforderten Stellungnahme bestätigte der Referee, dass seine Torentscheidung absolut regulär war. Aufgrund des Reklamierens von Reckendorfer Spielern, sei der SR zum Torpfosten gelaufen, um sich seiner Entscheidung zum Tor nochmals sicher zu sein. Ein Reckendorfer Spieler habe in diesem Moment am Tornetz herum gerissen. Es handelt sich hierbei um eine unanfechtbare Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters. Somit konnte der Einspruch keinen Erfolg haben.
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