Spieler außerhalb
des Spielfelds
Wenn ein Spieler, der die Erlaubnis des Schiedsrichters
benötigt, um das Spielfeld erneut betreten zu dürfen, das Spielfeld ohne die
Erlaubnis des Schiedsrichters erneut betritt, muss der Schiedsrichter
- das Spiel unterbrechen (nicht, wenn der Spieler
nicht in das Spiel eingreift, oder wenn Vorteil gespielt werden kann),
- den Spieler wegen unerlaubten Betretens des
Spielfelds verwarnen.
Wenn der Schiedsrichter das Spiel unterbricht, wird das
Spiel
- mit einem direkten Freistoß an der Stelle
fortgesetzt, an der der Spieler in das Spiel eingegriffen hat,
- mit einem indirekten Freistoß an der Stelle
fortgesetzt, an der sich der Ball zum Zeitpunkt der Unterbrechung befand, wenn
der Spieler nicht in das Spiel eingegriffen hat.
Der Spieler, der das Spielfeld ohne die Erlaubnis des
Schiedsrichters z.B. nach einer Verletzungsbehandlung oder einem Ausrüstungsmangel
erneut betritt und in das Spiel
eingreift, wird also mit einem direkten Freistoß bestraft und mit dem Zeigen
der Gelben Karte verwarnt. Bisher waren nur indirekte Freistöße möglich.
Der Wiedereintritt ist im Übrigen an zwei Stellen möglich:
während einer Spielunterbrechung überall; bei laufendem Spiel nur an der
Seitenlinie.
Erzielen eines
Tores mit einer zusätzlichen Person auf dem Spielfeld
Wenn der Schiedsrichter nach dem Erzielen eines Tores und
vor der Spielfortsetzung mit Anstoß feststellt, dass sich eine zusätzliche
Person auf dem Spielfeld befand, als das Tor erzielt wurde
- gibt der Schiedsrichter den Treffer nicht, wenn
die zusätzliche Person ein Spieler, Auswechselspieler, des Feldes verwiesener
Spieler oder Teamoffizieller des Teams ist, dass das Tor erzielt hat. Das Spiel
wird mit einem direkten Freistoß an der Stelle fortgesetzt, an der sich die
zusätzliche Person befand.
Folgende, nicht ganz unwahrscheinliche, Konstellation ist
also möglich: Die Heimelf erzielt ein Tor. Zeitgleich befindet sich ein
Auswechselspieler hinter dem eigenen Tor um sich aufzuwärmen und betritt dazu
das Spielfeld im eigenen Strafraum. In diesem Fall wäre also tatsächlich das
Tor für die Heimelf abzuerkennen und die Spielfortsetzung wäre ein direkter
Freistoß für die Gäste. Da der Auswechselspieler der Heimelf zum Aufwärmen den eigenen
Strafraum betreten hat, wäre der direkte Freistoß in Form eines Strafstoßes
auszuführen. Anstatt einer eigenen Torerzielung wäre also ein Strafstoß gegen
die Heimelf zu verhängen!
Verwarnung für
unsportliches Betragen
Wenn ein Spieler mit einem Vergehen gegen einen Gegner im
eigenen Strafraum eine offensichtliche Torchance vereitelt, hierbei jedoch
versucht, den Ball zu spielen, wird dieses Vergehen nun mit einer Verwarnung
(Gelbe Karte) und nicht mit einem Platzverweis (Rote Karte) bestraft. Dieses
Vergehen wird der Liste der verwarnungswürdigen Vergehen (Gelbe Karte)
hinzugefügt.
Wird im Strafraum durch ein ballorientiertes Vergehen
hingegen nur ein aussichtsreicher Angriff unterbunden, so gibt es zwar Strafstoß,
aber keine Disziplinarmaßnahme!
ABER: erfordert das Vergehen hinsichtlich der Intensität
eine Maßnahme (rücksichtslos, brutal), ist die dementsprechende Persönliche
Strafe in Form einer Roten Karte dennoch auszusprechen.
Feldverweiswürdige
Vergehen
Spieler, Auswechselspieler oder ausgewechselte Spieler,
die eines der folgenden Vergehen begehen, werden des Feldes verwiesen:
Verhindern eines Tores oder Vereiteln einer offensichtlichen Torchance für
einen Gegner, dessen Gesamtbewegung auf das Tor des Täters ausgerichtet ist,
durch ein Vergehen, das mit einem Freistoß zu ahnden ist.
Betritt beispielsweise ein solcher Spieler unerlaubt das
Spielfeld und vereitelt durch seine Tat eine Torerzielung, ist er mit dem
Zeigen der Roten Karte des Feldes zu verweisen. Als Spielfortsetzung kommen
direkter Freistoß bzw. Strafstoß in Betracht.
Spielfortsetzung
nach Fouls und Vergehen
Bei laufendem Spiel und einem körperlichen Vergehen eines Spielers innerhalb des Spielfeldes gegen einen
- einen Mitspieler, Auswechselspieler,
- ausgewechselten oder ausgeschlossenen Spieler,
- Teamoffiziellen oder Spieloffiziellen
Spielfortsetzung: direkter Freistoß oder Strafstoß
Bei nicht körperlichen Vergehen, z.B. Beleidigung,
ist die Spielfortsetzung: indirekter Freistoß
Bei laufendem Spiel und einem Vergehen eines Spielers innerhalb des Spielfeldes gegen eine
sonstige Person (z.B.: Zuschauer)
Spielfortsetzung: SR-Ball
Bei laufendem Spiel und einem Vergehen eines Spielers außerhalb
des Spielfeldes gegen:
- einen Spieloffiziellen,
- einen Gegenspieler,
- Auswechselspieler,
- ausgewechselten oder ausgeschlossenen Spieler,
- Teamoffiziellen
Spielfortsetzung: Freistoß auf
der Begrenzungslinie
Beispiel: Geraten Verteidiger
und Stürmer nach einem Zweikampf im Strafraum im Zuge dieser Aktion hinter den
Strafraum ins Aus und schlägt dort der Verteidiger den Stürmer, dann gibt es
Strafstoß! Beleidigt er dort den Stürmer, dann gibt es einen indirekten
Freistoß.
Begeht ein ausgewechselter
Spieler, Auswechselspieler oder Teamoffizieller ein solches Vergehen während
das Spiel läuft, dann gibt es ebenfalls einen direkten Freistoß bzw. Strafstoß.
Schlagen sich hingegen Auswechselspieler oder Teamoffizielle untereinander, so
kann es nur einen Schiedsrichterball geben.
Wirft ein Spieler auf oder
abseits des Spielfeldes einen Gegenstand auf einen Mitspieler, Gegenspieler,
Auswechselspieler, ausgewechselten oder ausgeschlossenen Spieler,
Teamoffiziellen, so lautet die Spielfortsetzung auf direkter Freistoß wo der
Gegenstand getroffen hat oder hätte treffen sollen. Liegt dieser Ort außerhalb
des Spielfeldes, so wird die Spielfortsetzung auf der Begrenzungslinie
ausgeführt. Das heißt, wenn das Vergehen sich hinter dem eigenen Strafraum
abgespielt hat, Strafstoß.
Geht die Aktion umgekehrt von
einem Auswechselspieler, ausgewechselten Spieler oder Teamoffiziellen von
außerhalb des Spielfeldes aus und liegt der Tatort auf dem Spielfeld, so gibt
es einen direkten Freistoß dort, wo der Gegenstand getroffen hat oder hätte
treffen sollen.
Vergehen
/ Sanktionen
Wenn sowohl der Torhüter, als
auch der Schütze beim Strafstoß gleichzeitig ein Vergehen begehen
- und der Elfmeter verschossen
wurde: Wiederholung und Verwarnung für beide
- und ein Tor erzielt wird:
Aberkennung des Tores, Verwarnung für den Schützen und indirekter Freistoß für
die verteidigende Mannschaft, weil das Vergehen des Schützen als
schwerwiegender eingestuft wird.
Dieser seltene Fall wird wohl
kaum auftreten. In der Regel wird einer der beiden Beteiligten ein Vergehen
zuerst begehen. Ist das der Schütze, so kann niemals auf Tor, sondern immer auf
indirekten Freistoß gegen ihn entschieden werden. Zusätzlich muss er verwarnt
werden. Ist es hingegen der Torhüter, muss die Wirkung des Strafstoßes
abgewartet werden.