Spielabsagen sorgen für Diskussion: Oft personelle Notlösung, aber auch Ärgernis - anpfiff.info
Artikel veröffentlicht am 16.11.2014 um 13:15 Uhr
Spielabsagen sorgen für Diskussion: Oft personelle Notlösung, aber auch Ärgernis
Die Fußballtasche steht schon gepackt im Flur. Nur noch wenige Stunden bis zum Anpfiff. Die Vorfreude ist schon riesig. Die vorabendliche Vorbereitung war - im Normalfall - schließlich ordnungsgemäß. Doch dann kommt der unverhoffte Anruf: Spielabsage! November ist bekanntlich Schlechtwetterzeit. Allerdings sieht nicht immer jeder so. Oftmals ist die Absage eine willkommene Notlösung, oft aber auch nur ein Ärgernis.
Von Thomas Nietner
Vergleichsweise wenige Spielabsagen hat der Spielkreis Bayreuth-Kulmbach in diesem Herbst bislang zu verzeichnen. Relatives mildes Hochdruckwetter bescherte den Fußballern in den vergangenen Wochen eher angenehmes spätherbstliches Wetter als das oftmals für diese Jahreszeit so typische Schmuddelwetter mit viel Regen und stürmischen Winden. Auf umso mehr Unverständnis stoßen dann hin und wieder vereinzelte Spielabsagen, da sie für den Gegner meist nicht nachvollziehbar sind. Zumindest aus Witterungsgründen. "Es hat doch seit Tagen nicht mehr geregnet", hört man dann meist vom Gegner, der im Regelfall meist verärgert über die Spielabsage ist, die dann zudem noch oft recht kurzfristig erfolgt. Erst vergangene Woche sorgte eine Spielabsage in einem benachbarten Spielkreis beim Gegner für Diskussionen. Hatte der Gastgeber in der Vorwoche noch personelle Probleme, stellte sich sieben Tage später die Situation genau anders herum dar. Die Gäste mussten sogar auf ihren verhinderten Torwart verzichten, der auf den ursprünglichen Spielplan vertraute und nicht mit einer Spielabsage rechnete. Verzockt, denn die Begegnung wurde unmittelbar an das letzte Spiel angehängt. "Wettbewerbsverzerrung", lautet da schnell der Vorwurf des Gegners. "Die hatten selbst keine Leute und schieben dann das Wetter vor. Dabei war der Platz im einwandfreien Zustand. Uns erwischt es jetzt natürlich knüppelhart und wir müssen mit einer halben Reserve antreten", ist der betroffene Gästetrainer nicht ganz zu Unrecht verärgert über die damalige Spielabsage. Anstatt des noch in der Vorwoche erhofften Dreiers, ging es für seine Mannschaft so wohl nur noch um Schadensbegrenzung.

Ganz so unstrittig wie bei einem plötzlichen Wintereinbruch sind die einzelnen Spielabsagen nicht immer.
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Platzverhältnisse oft vorgeschoben

Aber die Problematik betrifft natürlich nicht nur andere Spielkreise. Auch im hiesigen Gefilden kommt es aufgrund von Spielabsagen immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Vereinen. Umso hitziger wird es dann, wenn eine spontante Platzbegehung ernsthafte Zweifel an der Begründung der Absage aufkommen lässt. Sind es wirklich Witterungsgründe? Oftmals lässt sich dies den objektiven Betrachter nur schwer nachvollziehen. Das muss andere Gründe haben, so die meist logische Schlussfolgerung. In erster Linie wohl personelle. Wenn für die beteiligten Mannschaften bereits im Herbst schon viel auf dem Spiel steht, weil die Punkte dringend im Abstiegskampf oder im Aufstiegsrennen benötigt werden, ist der Ärger umso größer. Denn wer weiß, wie sich die Situation im Frühjahr dann darstellt, wenn die Begegnungen in der Regel nachgeholt werden. Bis dahin muss auch der Rest der Liga mit einer verzerrten Tabelle leben.

Gruppenspielleiter Gerd Rieß: "Mir sind da oft die Hände gebunden!"
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Die Statuen geben es her

Doch kann man dies nicht vermeiden? Wie schaut die entsprechende Regelung dazu aus? Ein Mann, der es wissen muss, ist Gruppenspielleiter Gerd Rieß: "§ 59 der Spielordnung sieht da klare Regelungen für den Fall der Spielabsage vor." Doch auch Gerd Ries ist lange genug im Geschäft und weiß, dass die Platzverhältnisse oftmals nur vorgeschoben sind: "Ich bin natürlich auch nicht auf der Brotsuppe daher geschwommen." Aber dem Gruppenspielleiter sind eben oft die Hände gebunden, denn die Platzhoheit des Vereins ist nun mal unantastbar. Die bestehende Regelung gibt es schließlich her, dass ein Verein in der Saison einmal eine Begegnung absagen kann, ohne dass er Konsequenzen oder gar Strafen zu erwarten hat. Überprüft werden Spielabsagen nicht, so dass Gerd Rieß den Angaben der Vereine daher Glauben schenken muss. Erst bei einer zweiten Absage innerhalb einer Saison kann der Gruppenspielleiter einschreiten und das Heimrecht schließlich tauschen. "In dieser Saison war das zum Beispiel bei der Reserve vom ATS Kulmbach schon der Fall. Die Kulmbacher mussten dann eben in Grafengehaig spielen, da sie schon mehr als ein Mal abgesagt hatten", berichtet Ries von einem Fall aus der aktuellen Praxis, in dem diese Regelung Anwendung fand. Gerne würde er sich einen Tausch des Heimrechts wünschen, da es eben auch für den Spielplan von Vorteil wäre. "Doch die Statuen geben das her", bedauert auch Gerd Rieß die Regelung. "Sicherlich hat schon jeder Verein einmal von der Regelung profiert, als er selbst einige personelle Ausfälle hatte, so dass sich das immer wieder ausgleicht. Aber gerade, wenn es um alles geht und am Ende vielleicht ein einzelner Punkt entscheidet, ist das besonders ärgerlich", hadert zum Beispiel aktuell der Schreezer Spielleiter Michael Kilders mit der Absage des benachbarten FSV Schnabelwaid. Angesichts der Formkurven der beiden Mannschaften durchaus nachvollziehbar. Während der Spitzenreiter aus Schreez seit vier Spielen ungeschlagen ist und seine Tabellenführung am Wochenende behaupten wollte, wartet der Aufsteiger seit sechs Spielen auf einen dreifachen Punktgewinn. Ein Umstand, der natürlich Raum für Spekulationen lässt.

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Auszug aus der Spielordnung

§ 59 Spielabsage

1. Grundsätzliches Benachrichtigung bei Spielabsagen

1.1. Alle Spielabsetzungen und –verlegungen sind vom Spielleiter grundsätzlich in das DFBnet (Spielplus) einzugeben. Erfolgt die Spielabsetzung einen Tag vor dem Spiel oder am Spieltag selbst, hat der Heimverein bzw. der antragstellende Verein die Verpflichtung dem Gastverein, dem eingeteilten Schiedsrichter oder dem Schiedsrichter-Einteiler sowie dem Spiel– und Medienbeauftragten die Spielabsage persönlich mitzuteilen. Eine Benachrichtigung auf Anrufbeantworter oder Mailbox gilt nicht als offizielle Mitteilung an den Schiedsrichter oder den Schiedsrichter-Einteiler.
1.2. Müssen im Gebiet einer Spielgruppe mehrere Verbandsspiele wegen höherer Gewalt zum gleichen Termin abgesetzt werden, kann der zuständige Spielleiter aus Wettbewerbsgründen auch die restlichen Verbandsspiele dieser Gruppe absetzen. Dies kann bis zum Spieltag verbindlich durch Veröffentlichung in der Ligaverwaltung bekannt gegeben werden. Die Absetzung kann ergänzend durch die Medien bekannt gegeben werden.
1.3. Bei plötzlich eingetretener Schlechtwetterlage kann der Bezirksvorsitzende nach Anhörung des Bezirksspielleiters alle Verbandsspiele des Bezirks durch Veröffentlichung in der Ligaverwaltung verbindlich absetzen. Die Absetzung kann ergänzend durch die Medien bekannt gegeben werden.

Absetzung nur über Spielleiter
1.4. Eine Absetzung eines Verbandsspieles kann nur der zuständige Spielleiter veranlassen. Jeder Spielleiter hat dafür zu sorgen, dass er oder ein Vertreter an den Spieltagen für seine Vereine erreichbar ist. Kann ein Verein den zuständigen Spielleiter trotz wiederholter Versuche nicht erreichen, wofür er die Beweislast trägt, so kann er in dringenden Fällen die Entscheidung selbst treffen. Hiervon muss er den Spielleiter unverzüglich unterrichten.
1.5 Das Recht des Spielleiters, ein Spiel abzusetzen, endet mit der Übertragung der Aufgaben auf den eingeteilten Schiedsrichter (§ 63 Nr. 3). Kosten bei verspäteter Spielabsage
1.6 Der Platzverein hat für die rechtzeitige Unterrichtung des Gegners und des eingeteilten Schiedsrichters zu sorgen. Der Platzverein hat im Falle einer verspäteten Unterrichtung die dadurch dem Gegner entstandenen Fahrtkosten (§ 73) zu ersetzen.

2. Spielabsage wegen Unbespielbarkeit des Spielfeldes Witterungsbedingte Absage Ist der Platz eines Vereins wegen höherer Gewalt oder witterungsbedingt zum angesetzten Termin nicht bespielbar, muss der Platzverein den zuständigen Spielleiter unverzüglich, spätestens bis zu einem vom Spielleiter vor Beginn der Saison festgelegten Zeitpunkt, hiervon unterrichten.

3. Spielabsage wegen einer Sperrung des Platzes

Platzsperre
3.1. Kann ein Verbandsspiel wegen Sperrung des Platzes durch den Eigentümer nicht zu dem angesetzten Termin ausgetragen werden, hat der zuständige Spielleiter das Spiel ab- und neu anzusetzen.
3.2. Der Platzverein hat die Sperrung des Platzes dem zuständigen Spielleiter unverzüglich, frühestens jedoch zwei Tage vor dem Spieltermin schriftlich anzuzeigen.

4. Spielansetzung beim Gegner Spielansetzung beim Gegner

4.1. Ist der Spielplatz öfter als einmal nicht bespielbar oder wird ein gemeldeter Spielplatz an mindestens einem Spieltag der laufenden Saison vom Eigentümer gesperrt, kann der Spielleiter zur Vermeidung weiterer Spielausfälle anordnen, dass bei einem erneuten witterungsbedingten Spielausfall oder einer erneuten Sperrung des Spielplatzes durch den Eigentümer dieses Spiel auf dem Platz des Gegners ausgetragen werden kann. Dies ist dem betroffenen Verein nach der ersten Spielabsage oder Sperrung des Platzes schriftlich mitzuteilen. Die Neuansetzung dieses Spiels kann dann ohne Einhaltung einer Frist erfolgen.
4.2. Der Gast gilt als Platzverein und hat dem platzstellenden Verein zur Deckung der Unkosten je nach Ligazugehörigkeit folgenden Betrag zu erstatten: Regionalliga 300 € Bayernliga 100 € Landesliga 75 € Bezirksoberliga Frauen, Bezirksliga 50 € Kreisliga - C-Klasse und Junioren-Mannschaften ab Bezirksliga aufwärts 35 € Junioren-Mannschaften unterhalb der Bezirksliga 20 €


BFV-Funktionär G. Rieß

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