Der Ball liegt damit wieder beim Kreissportgericht, dass nun aufgrund der Fakten ein neues Urteil fällen wird und dabei womöglich zu dem Schluss kommen könnte, dass die Partie für Niederfüllbach als Sieg gewertet wird. Abgesagt worden war die Begegnung wegen einem Todesfall beim FC Anadoluspor. Um genau den ging es auch bei der Berufsverhandlung vor der Bezirkssportgericht.
Hier der genaue Wortlaut des Urteils: Das Erstgericht ging davon aus, dass am Spieltag ein Spieler des FC Anadoluspor Coburg verstarb, weshalb die Mannschaft des FC Anadoluspor Coburg nicht zu o.g. Spiel angetreten ist. Nach den Stellungnahmen im Berufungsverfahren zu urteilen, ist jedoch nicht ein Spieler des FC Anadoluspor Coburg verstorben, sondern ein Ehrenmitglied. Dies stellt keinen Grund für eine gerechtfertigte Spielabsage dar.
Das Kreissportgericht folgte der Ansicht der höheren Instanz und hat die die Punkte tatsächlich der TSG-Reserve zugesprochen. Damit rückt der Aufsteiger mit nunmehr 33 Punkten bis auf den 3. Platz nach vorne rücken.
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