Landesligen: Auf- und Abstiegsregelung muss geändert werden - anpfiff.info
Artikel veröffentlicht am 08.03.2014 um 06:00 Uhr
Landesligen: Auf- und Abstiegsregelung muss geändert werden
Wie bereits bei den Spielgruppentagungen angekündigt wurde, muss die Auf- und Abstiegsregelung der Landesligen - aufgrund des Rückzugs des 1. FC Augsfeld in der Landesliga Nordwest -, geändert werden. Hier die neue Regelung für das Spieljahr 2013/2014.
Von Markus Schütz
Der Verband hat auf den Rückzug des FC Augsfeld aus der Landesliga Nordwest reagiert und legt nun eine ergänzende Regelung vor, die den Bestimmungen in der Spielordnung zum Auf- und Abstieg hinzugefügt wurde. Statt drei, sind nur noch zwei der Tabellen-14. der Landesligen Releganten.

Hier zunächst die grundsätzliche Auf- und Abstiegsregelung der Landesligen, 2013/2014

Die Landesligen (Südost, Südwest, Mitte, Nordost und Nordwest) spielen jeweils mit 18 Vereinen. Für die Saison 2013/2014 gilt:
(1) Die Meister der Landesligen qualifizieren sich direkt für die 5. Spielklassenebene (Bayernliga).
(2) Die Zahl der aufsteigenden Vereine kann sich erhöhen, wenn sich die Releganten der Landesligen in den Relegationsspielen mit den Releganten aus den Bayernligen durchsetzen.
(3) Die aus den Bayernligen absteigenden Vereine werden vom Verbands-Spielausschuss nach geografischen, spieltechnischen und verkehrstechnischen Gesichtspunkten in die Landesligen eingegliedert.
(4) Aus jeder Landesliga steigen jeweils die zwei letztplatzierten Vereine ab.
(5) Diese Zahl kann sich erhöhen, wenn die Releganten der Landesligen (Tabellenplätze 14, 15 und 16) in den Relegationsspielen mit den Releganten der jeweiligen Bezirksliga unterliegen.
(6) In der Relegationsrunde werden 7 Plätze ausgespielt.
(7) Wird nach vollzogenem Auf- und Abstieg die Normzahl von 90 Vereinen überschritten, so kann sich die Zahl der Absteiger im folgenden Spieljahr entsprechend erhöhen. Wird die Normzahl von 90 Vereinen unterschritten, so wird in der Saison 2014/2015 mit weniger Mannschaften gespielt. (siehe § 19 Abs. 4 SpO)
(8) Die jeweils Tabellen 16. und Tabellen 15. der Landesligen, sowie die drei in den
Abschlusstabellen schlechter platzierten Tabellen 14. der fünf Landesligen sind
Releganten. Sind die Tabellen 14. punktgleich, wird der schlechter platzierte Verein nach folgendem Modus (zur Berechnung werden die Daten der jeweiligen Abschlusstabellen zu Grunde gelegt) ermittelt:
a) nach dem Subtraktionsverfahren ermittelte Tordifferenz
b) mehr erzielte Tore
c) Anzahl der Siege
d) Anzahl aller auswärts erzielten Tore
e) Losentscheid

Nach dem Augsfelder Rückzug muss die Auf- und Abstiegsregelung der Landesligen in der Spielordnung des BFV geändert bzw. ergänzt werden.
anpfiff.info

Und hier die hinzugefügte Ergänzung:

Aufgrund des Rückzuges des Vereins 1. FC Augsfeld aus der Landesliga Nordwest, ist eine Ergänzung dieser Auf- und Abstiegsregelung vorzunehmen.

Wird die Normzahl von 18 Vereinen in einer Landesliga unterschritten, so werden die zwei in den Abschlusstabellen besser platzierten Tabellen 14. der fünf Landesligen wie folgt ermittelt (zur Berechnung werden die Daten der jeweiligen Abschlusstabellen zu Grunde gelegt):

Ermittlung der zwei besten Tabellen 14. der Landesligen:

Wert des Quotienten:
Erzielte Punkte nach Abschluss der Verbandsspielrunde dividiert durch die Anzahl der absolvierten Meisterschaftsspiele in der Landesligasaison 2013/2014.
Bei gleichem Quotienten bestimmt sich die Reihenfolge nach folgenden Kriterien:
1. nach dem Subtraktionsverfahren ermittelte Tordifferenz in der jeweiligen Abschlusstabelle
2. der höhere Wert, der sich aus der Anzahl der erzielten Tore dividiert durch die Anzahl der absolvierten Meisterschaftsspielen ergibt
3. der höhere Wert, der sich aus der Anzahl der erzielten Siege dividiert durch die Anzahl der absolvierten Meisterschaftsspielen ergibt
4. Losentscheid

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Ergänzung kann binnen einer Frist von einer Woche nach Bekanntgabe schriftlich Beschwerde zum Verbands-Spielausschuss, Brienner Straße 50, 80333 München, eingelegt werden, vgl. § 3 Abs. 3 Rechts- und Verfahrensordnung. Die Antwortfunktion des BFV-Postfachs (Zimbra) ersetzt die Schriftform.
München, 04.03.2014

- - - - - - - - - - 
(9) Die Relegationsspiele werden im Europacup-Modus in Hin- und Rückspiel ausgetragen. Auswärts erzielte Tore zählen bei Punkt- und Torgleichheit doppelt. Ist auch dann noch kein Sieger zu ermitteln, wird das Rückspiel um zwei Mal 15 Minuten verlängert. Sollte danach auch noch keine Entscheidung gefallen sein, wird der Sieger durch Elfmeterschießen ermittelt.
Relegationsteilnehmer: 13 Vereine aus den Landesligen + 15 Vereine aus den
Bezirksligen = 28 Vereine
Gruppenzusammensetzung:
Die Releganten der Landes- und Bezirksligen werden für die Relegation nach
geographischen, spieltechnischen und verkehrstechnischen Gesichtspunkten in
7 regionale Vierer-Gruppen eingeteilt. (...)

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Tabelle Landesliga Nordwest

Pl.
Team
Sp
Tore
Pkt
1
21
53
:
22
48
2
21
41
:
31
43
3
20
43
:
28
40
4
21
40
:
30
35
6
19
37
:
29
32
7
20
43
:
41
32
8
21
27
:
27
28
9
21
32
:
37
28
10
21
43
:
38
27
11
21
31
:
34
27
12
21
29
:
36
27
15
21
28
:
38
25
16
21
16
:
59
6
17
20
15
:
61
5


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