Die Partie war beim Stand von 1:0 für die Hausherren von Schiedsrichter Patrick Rommelsbacher (Dinkelsbühl) abgebrochen worden, da sein Assistent Sebastian Arold von einem Würzburger Anhänger mit Bier überschüttet worden war.
Würzburgs Verantwortliche versuchten im Rahmen einer am gestrigen Montag angesetzten mündlichen Verhandlung die Schuldfrage dahingehend zu beantworten, dass keine Absicht vorgelegen habe. Nach Darstellung der Rothosen-Verantwortlichen sei ein Bierbecher zu Boden geworfen worden und dabei wäre der Assistent vom Bier getroffen worden. Dieser Ansicht schloss sich das Sportgericht nicht an. Da ein Verein nicht nur für seine Verantwortlichen und Spieler, sondern auch für seine Anhänger haftet, wurde die Spielwertung vorgenommen. Zudem verhängte das Sportgericht eine Geldstrafe in Höhe von 200 Euro. Die TuS Frammersbach als für die Platzordnung zuständiger Heimverein wurde mit 80 Euro Strafe belegt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es darf - auch aufgrund der Vorkommnisse um den Punktabzug für die SpVgg Bayern Hof im Vorjahr und die später erfolgte Wiederanerkennung - davon ausgegangen werden, dass die Kickers-Verantwortlichen um Vorstandsvorsitzenden Dr. Michael Schlagbauer vor dem Verbandssportgericht in Berufung gehen. Dafür haben die Kickers nun eine 14tägige Frist.
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