Soll heißen: Vorläufig haben die Hofer Bayern die vom Verbandssportgericht abgezogenen zwei Punkte wieder auf ihrem Konto. Und damit sind sie im Kampf um den Klassenerhalt wieder mittendrin statt nur dabei. Sollte Hof seine finale Partie gegen den schon feststehenden Meister aus Ismaning gewinnen, hätten sie 41 Zähler auf dem Konto. Derzeit rangieren Bayreuth (gegen Großbardorf), Aindling (gegen Würzburg) und Heimstetten (gegen Bamberg) mit 40 Zählern in der Tabelle. Die Spannung ist damit zurückgekehrt. Sollte der Verband gegen den Beschluss des Landgerichtes Hof vorgehen, kommt es zu einer mündlichen Verhandlung.
Stellungnahme des BFV
Mittlerweile hat auch der BFV reagiert und eine Stellungnahme zu dem Gerichtsurteil abgegeben:
"Der Bayerische Fußball-Verband (BFV) nimmt zur Kenntnis, dass das Landgericht Hof den Abzug von zwei Punkten und die Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro gegen die SpVgg Bayern Hof durch eine einstweilige Verfügung vom 24. Mai 2011 bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren ausgesetzt hat. Dem Bayernligisten werden die zwei Punkte vorläufig wieder gutgeschrieben.
Auf die Angemessenheit des Punktabzugs durch das Verbands-Sportgericht geht das Landgericht Hof nicht ein. In der Begründung seines Beschlusses kommt das LG Hof lediglich zu einer anderen Beurteilung, ob der Becherwurf nach Spielende Personen, die sich auf dem Weg in die Kabine befanden, getroffen hat oder nicht. Dies stellt eine neue Tatsache für das Verfahren vor dem Verbands-Sportgericht dar. Der BFV respektiert die Entscheidung eines ordentlichen Gerichtes. BFV-Präsident Dr. Rainer Koch stellt nach § 46 der Rechts- und Verfahrensordnung des BFV nunmehr einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens vor dem Verbands-Sportgericht, damit dieses auf der Grundlage der neuen Tatsachenfeststellung erneut über den Fall entscheiden kann. Aufgrund der Dringlichkeit wird das Verbands-Sportgericht schnellstmöglich und noch rechtzeitig vor dem letzten Bayernliga-Spieltag entscheiden.
Fest steht jedoch auch nach dem Beschluss des Landgerichts Hof die Vorgeschichte:
In dieser Saison wurden vor dem Urteil des Bayernliga-Sportgerichts vom 19. April 2011 im vorliegenden Fall bereits zwei Urteile wegen Verletzung der Platzdisziplin durch Bayern Hof gefällt. Im Oktober 2010 wurden 400 Euro Geldstrafe verhängt, weil im Heimspiel der Hofer gegen den Freien TuS Regensburg eine Rauchbombe gezündet wurde. Am 12. April dieses Jahres waren es 700 Euro, weil im Heimspiel gegen den TSV Rain/Lech ein voller Bierbecher in Richtung des Unparteiischen geschleudert wurde, der diesen nur knapp verfehlt hatte.
Bei beiden Urteilen hat das Sportgericht der Bayernliga bereits eindringlich darauf hingewiesen, dass ein weiterer Vorfall mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Punktabzug zur Folge haben kann. Im direkt folgenden Heimspiel gegen den FC Ingolstadt II sind dann erneut Bierbecher geflogen. In der 85. Minute ist der erste Becher in Richtung des in der Nähe des Spielfeldrandes stehenden Schiedsrichters geflogen, aber noch am Absperrgitter abgeprallt. Dann gab es auf Anweisung des Schiedsrichters eine Stadiondurchsage, solche Aktionen zu unterlassen. Trotz des Vorfalls in der 85. Minute wurden keine ausreichenden Vorkehrungen seitens des Vereins getroffen, um eine weitere Gefährdung des Schiedsrichters zu verhindern. Das Schiedsrichter-Gespann wurde weder von Ordnern noch Sicherheitskräften in die Kabine geleitet, so dass sie praktisch ungeschützt in den Eingangstrakt zu den Kabinen gegangen sind, wo dann der zweite Becherwurf erfolgt ist."
Verzicht auf die Verhandlung
Aufgrund der kurzen Ladungsfrist hat die SpVgg Bayern Hof am Donnerstag, 26. Mai 2011, beim Verbands-Sportgericht des Bayerischen Fußball-Verbandes beantragt, die am Freitag (27. Mai 2011, 19.30 Uhr) angesetzte mündliche Verhandlung aufzuheben und die geladenen Vertreter und Zeugen abzuladen. Das Verbands-Sportgericht hat dem Antrag stattgegeben und wird in Kürze die weitere Vorgehensweise festlegen.
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