Wichtige Hinweise zum Vereinswechsel:
Fristen:
Die Abmeldung vom bisherigen Verein muss bis spätestens 31. Dezember 2024 erfolgt sein. Der Antrag auf Spielerlaubnis beim neuen Verein muss bis spätestens 31. Januar 2025 beim BFV eingegangen sein.
Zustimmung des abgebenden Vereins:
Liegt die Zustimmung des bisherigen Vereins zum Wechsel vor, wird das Verbandsspielrecht ab Eingang der vollständigen Unterlagen, jedoch frühestens zum 1. Januar 2025, erteilt. Ohne Zustimmung kann eine Wartefrist bis zum 1. November des folgenden Spieljahres gelten, es sei denn, es wird eine Ausbildungs- und Förderungsentschädigung gezahlt oder andere Ausnahmen treffen zu.
Ausbildungs- und Förderungsentschädigung:
In der Wechselperiode II existieren keine festgelegten und in der Höhe begrenzten Entschädigungsbeträge. Eventuell zu zahlende Entschädigungen sind frei zu vereinbaren. Eine Pflicht zur Zahlung besteht nicht.
Online-Beantragung von Spielerpässen:
Der BFV bietet die Möglichkeit, Spielerpässe online zu beantragen. Vereine können hierfür im "SpielPlus/DFBnet" bis zu drei Benutzer bestimmen und freischalten lassen. Wichtig ist, die entsprechenden Erklärungen und Nutzungsbestimmungen genau zu lesen und zuzustimmen. Der Verein haftet für die gemachten Angaben.
Ansprechpartner der BFV-Passabteilung:
Für Fragen zum Pass- und Spielrecht stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BFV-Passabteilung zur Verfügung. Die Kontaktdaten der zuständigen Sachbearbeiter sind auf der BFV-Website unter der Rubrik "Ansprechpartner BFV-Passabteilung" zu finden.
Wichtige Formulare:
Alle notwendigen Formulare, wie den "Antrag auf Spielberechtigung Erwachsene" und die "Einverständniserklärung für Online-Abmeldung", finden Sie auf der BFV-Website unter der Rubrik "Formulare der Passabteilung".
Dr. Christoph Kern freut sich über die positive Entwicklung der Passzahlen.
BFV
Positive Entwicklung bei den Passzahlen
Zusätzlich hat der Verband neue Statistiken herausgegeben, die allesamt positiv einzuordnen sind. 53.210
Pässe hat der Bayerische Fußball-Verband (BFV) im vergangenen Jahr neu
ausgestellt – das ist der dritthöchste Wert seit 2007 (56.428). Zwar lag
die Zahl der neu ausgestellten Spielberechtigungen in den vergangenen
beiden Jahren (2022: 55.293, 2023: 57.673) noch höher, bewegt sich aber
weiterhin deutlich über dem Niveau der Vor-Corona-Jahre.
Mehr Spielberechtigungen bei den Herren
Im Herrenbereich verzeichnete der Verband 2024 erneut einen
deutlichen Anstieg: Die Zahl der neu ausgestellten Spielerpässe stieg im
Vergleich zum Vorjahreszeitraum von 2854 auf 3267, was prozentual einem
Plus von 14,5 Prozent entspricht. Insgesamt sind die Zahlen bei den
Passneuausstellungen mit einem Minus von 7,7 Prozent (4427) im Vergleich
zu 2023 allerdings leicht rückläufig, weil bei den Frauen (Minus 9
Prozent), den Juniorinnen (Minus 1,7 Prozent) und den Junioren (Minus 10
Prozent) weniger Spielberechtigungen beantragt wurden.
Einen leichten Anstieg gab es bei den Vereinswechseln: von 59.627 im
Jahr 2023 auf 60.877 im Jahr 2024, was einem Plus von 2,2 Prozent
entspricht. Der größte prozentuale Zuwachs entfällt dabei auf den
Juniorinnen-Bereich mit einem Plus von 7,4 Prozent, den größten
absoluten Anstieg verzeichnen die Junioren mit einem Plus von 1242 (4,5
Prozent). Bei den Herren (Minus 0,2 Prozent) und den Frauen (Minus 3,2
Prozent) waren es etwas weniger Vereinswechsel als noch im Jahr zuvor.
"Das sind gute Zahlen, wenn man sich die Entwicklung in den letzten
Jahren anschaut. Wir hatten natürlich nach der Corona-Zwangspause und
unseren gezielten und sehr erfolgreichen Kampagnen #AufdiePlätze und
#Lasstsiespielen zuletzt absolute Spitzenzahlen, an die wir jetzt
logischerweise nicht ganz herankommen. Aber wir bewegen uns im quasi
ersten regulären Jahr danach nahezu auf diesem Niveau weiter und auch
auf deutlich höherem Niveau als in den Vor-Corona-Jahren. Das ist
absolut positiv und wir werden natürlich alles daransetzen, diesen Trend
zusammen mit unseren Vereinen zu verstetigen", erklärt BFV-Präsident
Christoph Kern.