Vertreter des Kreises
Erlangen/Pegnitzgrund in der Bezirksliga 2025
Der SC Adelsdorf, Kreisligameister 2024, verzichtet auf den
Aufstieg in die Bezirksliga 2025. Genauso auch die SpVgg Erlangen als
Kreispokalsieger. Der Kreis Erlangen/Pegnitzgrund wird im Jahr 2025 trotzdem von
zwei Mannschaften im Bezirk vertreten sein.
Trotz der Niederlage im Kreisligafinale hat die SG
Ottensoos/Schönberg das Recht zum Aufstieg in den Bezirk wahrgenommen. Aufgrund des Verzichts vom Kreisligameister und des
Kreispokalsiegers konnte eine andere Mannschaft nachrücken. Dies wird der 1. FC
Eschenau sein und 2025 zusammen mit der SG Ottensoos/Schönberg die Fahnen des
Kreises im Bezirk Mittelfranken hochhalten.
Anpassung und Einteilung der
Ü32 Kreisliga 2025
Die Gruppen der Kreisliga werden prinzipiell nach regionalen
Aspekten eingeteilt, um Fahrtwege kurz zu halten. In den bisherigen zwei
Saisons wurde die Kreisliga in Gruppen zu je vier Mannschaften eingeteilt. Gespielt
wurde in Hin- und Rückspielen. Jede Mannschaft hatte somit sechs Gruppenspiele.
Acht Mannschaften (alle Gruppensieger sowie die besten
Gruppenzweiten) qualifizierten sich für das Viertelfinale der
Meisterschafts-Relegation im Herbst.
Grundsätzlich hatte sich das
System mit 4er Gruppen bewährt, jedoch taten sich in diesem System im Jahr 2024
manche Schwierigkeiten auf, welche die tabellarischen Konstellationen aufgrund
der kleinen Gruppen mal mehr und mal weniger beeinflussten. Gemeint sind
hierbei Spielausfälle mit daraus resultierenden 0:2-Spielwertungen, wenn die
Spiele nicht nachgeholt wurden bzw. aufgrund zu engem Terminplan nicht
nachgeholt werden konnten.
Um diese tabellarischen Auswirkungen für 2025 zu minimieren
haben sich die Kreisligisten dazu ausgesprochen von der bisherigen
4er-Gruppeneinteilung abzuweichen und die Kreisliga in zwei Gruppen zu jeweils
acht Mannschaften einzuteilen. Anstelle von Hin- und Rückspielen kommt es 2025
dann zu einer „einfachen“ Runde, das heißt die Mannschaften treffen im Laufe
der Gruppenphase nur einmal aufeinander. Es gibt dann somit sieben
Gruppenspieltage, also einen mehr als bisher.
Die zwei Kreisligagruppen wurden wie
folgt eingeteilt:
Kreisliga 1:
TSV Vestenbergsgreuth, SC Adelsdorf (M), FSV Großenseebach
(N), 1. FC Herzogenaurach, ASV Möhrendorf, Atletico Erlangen (N), SG Hausen/Heroldsbach/Wimmelbach,
1. FC Burk
Kreisliga 2:
SpVgg Erlangen (P), SG Effeltrich/Marloffstein, 1. FC
Eschenau, SG Stöckach (N), SG Gräfenberg/Ermreuth/Weißenohe, TSV Neunhof, SpVgg
Hüttenbach-Simmelsdorf/Achteltal (N), SG Ottensoos/Schönberg
Vorteil der Entzerrung im Herbst
Die Mannschaften hatten bisher nach den Sommerferien quasi
keinen Spielraum für personal- oder witterungsbedingte Spielverlegungen, da das
Viertelfinale der Meisterschafts-Relegation bereits eine Woche nach dem letzten
Gruppenspieltag angesetzt war.
Die Einteilung in 8er Gruppen wird zur Folge haben, dass die
Meisterschafts-Relegation im Herbst verschlankt und deutlich entzerrt wird. Für
die Meisterschafts-Relegation qualifizieren werden sich nur die Gruppenersten
und Gruppenzweiten, welche in einem Halbfinale um den Finaleinzug spielen. Die
Gruppenersten werden im Halbfinale gegen den Gruppenzweiten der jeweils anderen
Gruppe antreten.
Die Relegation wird somit nur zwei Spieltage (Halbfinale und
Finale) umfassen und da sie erst im Oktober beginnt, werden die
Mannschaften den gesamten September noch für das letzte Gruppenspiel nutzen können
bzw. sind zeitlich wesentlich flexibler für Spielverlegungen nach den
Sommerferien.
Die Aufstiegsregelung in
die Bezirksliga
Grundsätzlich
hat im Jahr 2025 der Kreisligameister das alleinige Vorrecht im
folgenden Jahr in die Bezirksliga aufzusteigen. Sollte im Kreis
Erlangen/Pegnitzgrund der Kreisliga-Meister 2025 jedoch auf den Aufstieg
in die
Bezirksliga 2026 verzichten, kann ein anderer Verein den Aufstieg
wahrnehmen.
Hierzu gilt die folgende Aufstiegsrecht-Regelung in absteigender
Reihenfolge:
1. Der Gewinner des Ü32-Kreispokals
2. Der unterlegene Finalist des Ü32-Kreisliga-Finales
3. Der unterlegene Finalist des Ü32-Kreispokal-Finales
4. Einer der beiden unterlegenen
Ü32-Kreisliga-Halbfinalisten
5. Einer der beiden unterlegenen
Ü32-Kreispokal-Halbfinalisten
Bei den Punkten 1, 3 und 5 ist jedoch Voraussetzung, dass
der Verein im Jahr 2025 bereits Ü32-Kreisligist war.
Sollten bei Punkt 4 oder Punkt 5 beide Vereine das
Aufstiegsrecht wahrnehmen wollen, muss dies noch im aktuellen Jahr durch ein
Entscheidungsspiel entschieden werden.
Die Abstiegsregelung in
die Kreisklasse
Auch im Jahr 2025 wird es einen Unterbau in Form von
mehreren Kreisklassen geben. Wie viele Absteiger es aus der Kreisliga Ende 2025
geben wird, wird von zwei Dingen abhängig sein:
1. Wie viele Kreisklassen es 2025 geben wird.
Die Gruppenersten jeder Kreisklasse steigen in die Kreisliga
auf. Die Kreisklassen werden in Gruppen zu je maximal vier Mannschaften
eingeteilt. Bedeutet: gibt es 2025 mehr als 16 Teilnehmer in der Kreisklasse,
wird es u.U. eine fünfte Kreisklassengruppe geben und somit auch einen fünften
Aufsteiger in die Kreisliga. Da die Meldefrist für die Kreisklasse erst am 31.
Januar 2025 endet wird erst danach feststehen, wie viele Kreisklassisten Ende
2025 in die Kreisliga aufsteigen werden.
2. Ob und wie viele der beiden Bezirksligisten aus dem Kreis
Erlangen/Pegnitzgrund nach Ablauf der Saison 2025 Bezirksligist bleiben werden
(und folglich 2026 nicht mehr in der Kreisliga antreten).
Steigt keine der beiden Mannschaften in die Kreisliga ab,
werden zwei Plätze in der Kreisliga für 2026 „frei“. Es müssen dann somit zwei
Kreisligisten weniger absteigen. Steigt eine der beiden Mannschaften aus der
Bezirksliga ab, wird ein zusätzlicher Platz in der Kreisliga „frei“. Die Abstiegsentscheidung
in der Bezirksliga wird im Juni 2025 getroffen sein.
Folglich wird spätestens im Juni final feststehen, wie viele
Mannschaften aus der Kreisliga Ende 2025 absteigen werden. Sollte die Anzahl an
Absteigern aus der Kreisliga eine ungerade Zahl sein, wird es zwischen den
betroffenen Kreisliga-Mannschaften nach Ablauf der Gruppenphase eine
Abstiegs-Relegation geben.
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