Die 2006er im Herrenbereich: „Eine Mindesteinsatzregel gibt es nicht!“ - anpfiff.info
Artikel veröffentlicht am 17.10.2024 um 06:00 Uhr
Die 2006er im Herrenbereich: „Eine Mindesteinsatzregel gibt es nicht!“
Spieler, die eigentlich im letzten U19-Jahr sind, aber regelmäßig im Herrenbereich auf dem Platz stehen, gibt es wohl inzwischen in nahezu jedem Verein, der Jugendarbeit betreibt. Was aber, wenn die Jungs, die aktuell dem Jahrgang 2006 angehören, gar nicht mehr oder nur noch sporadisch für die U19 auflaufen?
Von Marco Heumann
Hier noch in der U19 - inzwischen im Herrenbereich: 2006er Jason Geißendörfer vom FC Coburg (li.) und der Stockheimer 2005er Jakob Wachter.
Alexander Grober
„Es handelt sich um ein Sonderspielrecht“, macht Florian Weißmann, Verbands-Jugendleiter des BFV, klar, dass Akteure des finalen U19-Jahrgangs – aktuell alle, die im Jahr 2006 geboren sind – im Herrenbereich eigentlich nicht die Regel sind. Eigentlich!

Denn in der Realität des Spielbetriebs, das zeigt allwöchentlich ein Blick in die Aufstellungen, sind die 2006er fester Bestandteil der Mannschaften im Erwachsenenbereich – egal ob in der A-Klasse oder der Bezirksliga. Es ist inzwischen in vielen Vereinen Usus, Nachwuchsspieler vorzeitig in den Herrenbereich zu integrieren.

Der Verbands-Jugendleiter sieht es mit Sorge

Sieht die Entwicklung mit einer gewissen Sorge: Florian Weißmann.
BFV/anpfiff.info
Eine Entwicklung, die Florian Weißmann durchaus mit Sorge und ein wenig skeptisch sieht. „Die Vereine picken sich die Talente raus und ziehen sie nach oben. Das geht leider oft auf Kosten der A-Junioren“, führt er aus. Die umfassen bekanntlich zwei Jahrgänge. Derzeit neben den 2006ern auch noch den jüngeren Jahrgang, die 2007er. „Nur die wenigsten Vereine haben so viele Akteure des jüngeren Jahrgangs, dass es mit diesen alleine für eine Mannschaft reicht.“ Sprich: Ohne 2006er stehen Teams auf der Kippe.

„Für mich ist das auch eine Frage der Wertevermittlung.“ Die älteren A-Jugendlichen sollten den jüngeren die Chance geben, die sie oftmals ein Jahr zuvor selbst bekommen haben: Die, einen geregelten Spielbetrieb in der U19 zu erleben.

Oftmals fehlt dem Verbandsfunktionär der Weitblick bei den Vereinen. „Viele sehen nur den kurzfristigen Erfolg und Ertrag und wollen mit der Ersten möglichst viel erreichen.“ Vergessen wird dabei, dass es, aus Sicht von Florian Weißmann, eigentlich die Aufgabe sein sollte, die Jugendlichen beider U19-Jahrgänge – und zwar sowohl die Talente als auch die weniger talentierten – längerfristig an die Vereine zu binden.

Steht beim FC Sand regelmäßig in der Ersten auf dem Platz: 2006er Steffen Ullrich.
Lukas Hörlin/anpfiff.info

Sonderspielrecht kann entzogen werden

Verhindern kann der Verbands-Jugendleiter den „Aderlass“ im Nachwuchs nur bedingt. „Das Sonderspielrecht kann durchaus entzogen werden“, erklärt er. Das könnte passieren, wenn ein Verbandsspiel der U19 abgesagt werden muss, weil Spieler im Herrenbereich eingesetzt werden. „Wir werden das, wenn es nötig ist, auch durchziehen“, macht Florian Weißmann klar, dass für ihn die Jugend Vorrang hat. „Ich weiß, dass ich da oftmals Einzelkämpfer bin und mir keine Freunde mache.“

Vor der laufenden Runde tauchte zudem das Gerücht auf, dass Spieler des Jahrgangs 2006 auf jeden Fall auch in der U19 auflaufen müssen, sonst könnte das Sonderspielrecht ebenfalls entzogen werden. Von mindestens zwei Einsätzen bis zur Winterpause in der U19 war die Rede. Teilweise wurde diese Regelung von Verbandsmitarbeitenden bestätigt. Aber sie existiert nicht! „Eine Mindesteinsatzregel gibt es nicht“, sagt Florian Weißmann, appelliert aber an die Vereine, einen Fokus auf die U19 zu legen und sie nicht zu vernachlässigen.

„Wir brauchen die Jungs, die nachkommen dringend“
, meint er auch Blick auf die Zukunft. Jeder Akteur ist wichtig, vor allem, wenn man bedenkt, dass aktuell nur noch 2500 der 4000 Vereine im Verbandsgebiet überhaupt Jugendarbeit betreiben.

Neunmal in der Landesliga dabei: Jason Geißendörfer, 2006er vom FC Coburg.
Alexander Grober/anpfiff.info

U18 hat sich nicht bewährt

Eine erschreckende Zahl, die immer wieder zwei Forderungen nach sich zieht. Zum einen die, den Modellversuch U18, der unter anderem in den Spielkreisen Rhön und Coburg-Kronach-Lichtenfels gestartet wurde, auszuweiten und damit die Spieler ein Jahr früher in den Herrenbereich zu führen.

„Ich sehe das kritisch“, gibt Florian Weißmann ehrlich zu. Das U18-Modell hat zu einem Ausbluten im B-Junioren-Bereich geführt. Viele Vereine fassen die Jahrgänge U16, U17 und U18 in einer Mannschaft zusammen – sprich 15-Jährige, die in der körperlichen Entwicklung noch nicht so weit sind, müssen gegen 18-Jährige ran.

Nicht nur aus Sicht des Verbands-Jugendleiters suboptimal. In Coburg-Kronach-Lichtenfels hat man das Modell wieder ad acta gelegt. U18 gibt es nur noch in der Rhön und dort kaum noch U17-Teams (fünf) sowie nur 25 bei der U18 (davon lediglich fünf in der Kreisliga). „Das ist für einen so großen Spielkreis halt fast nichts“, findet Florian Weißmann.

Läuft für den TSV Großbardorf in der Landes- und Kreisliga auf: 2006er Jimmy Mangold (re.).
Alexander Grober/anpfiff.info

Ohne U19 kein Spielrecht im Herrenbereich

Der zweite Wunsch, der immer wieder von Vereinen geäußert wird ist der, dass Spieler im finalen U19-Jahr auch zu Vereinen wechseln können, die keine A-Junioren haben, um dort im Herrenbereich zu kicken. „Das werden wir nicht machen“, erteilt Florian Weißmann solchen Gedankenspielen eine deutliche Absage. Vereine zu belohnen, die sich nicht um den Nachwuchs kümmern und diesen dann womöglich mit Geld oder anderen Mitteln locken, kommt für den Funktionär nicht in Frage.

Allerdings, auch das gehört zur Wahrheit, wird diese Regelung oftmals umgangen. Wie? Indem sich Vereine einen Spielgemeinschaftspartner suchen, bei dem sie ihre Talente quasi „parken“ können. Es gibt inzwischen Zusammenschlüsse von zehn und mehr Vereinen, die auch räumlich nicht unbedingt nah beieinander liegen

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Das Sonderspielrecht §34 JO

Im laufenden Spieljahr können in allen Herrenmannschaften

a) A-Junioren des älteren Jahrgangs ab dem 01.07. und

b) A-Junioren des jüngeren Jahrgangs ab Vollendung des 18. Lebensjahres eingesetzt werden. Sie verlieren dadurch nicht die Spielberechtigung für die A-Junioren-Mannschaft ihres Vereins. Absätze 3 und 4, § 8 Absatz 4 und § 43 Absatz 3 sind zu beachten. Dies gilt auch bei Spielgemeinschaften.

Voraussetzungen hierfür sind:

a) schriftliche Einverständniserklärung der Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters bei Junioren unter 18 Jahren,

b) ärztliches Attest über die Tauglichkeit im Herrenfußball bei Junioren unter 18 Jahren,

c) Junioren-Spielrecht für den Verein.

Für die Erfüllung der Buchstaben a) und b) und die Aufbewahrung der entsprechenden Bestätigungen ist der Verein selbstverantwortlich.

Spieler nach Absatz 1 bei einer Junioren-Förder-Gemeinschaft haben nur für den in der Spielberechtigung eingetragenen Stammverein das Sonder-Spielrecht. Voraussetzung dafür ist die schriftliche Zustimmung der Junioren-Förder-Gemeinschaft, die beim Stammverein vorliegen muss.

Die zeitlichen Einsatzbegrenzungen gemäß § 8 Absatz 4 gelten auch für den Einsatz von minderjährigen Junioren in Herrenmannschaften. Ab Vollendung des 18. Lebensjahres ist die zeitliche Einsatzbegrenzung gemäß § 8 Absatz 4 aufgehoben.

Wird ein A-Junioren-Verbandsspiel nicht ausgetragen oder die A-Juniorenmann-schaft zurückgezogen, kann das Sonder-Spielrecht vom Verbands-Jugend-ausschuss für die Spieler widerrufen werden, deren Einsatz bei einer Herren-mannschaft für den Spielausfall bzw. Rückzug der Mannschaft mit ursächlich war. Bei Junioren-Förder-Gemeinschaften kann das Sonder-Spielrecht für alle Stammvereine entzogen werden.

Eine Bestrafung des verantwortlichen Vereins wegen unsportlichen Verhaltens bleibt unberührt.

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