Felix Böck informiert: Die Auf- und Abstiegsregelung für die Bezirksligen - anpfiff.info
Artikel veröffentlicht am 16.07.2024 um 20:56 Uhr
Felix Böck informiert: Die Auf- und Abstiegsregelung für die Bezirksligen
Bezirksspielleiter Felix Böck hat die Auf- und Abstiegsregelung für die beiden Bezirksligen in Mittelfranken veröffentlicht. Zwei festen Absteigern stehen drei Releganten pro Liga gegenüber, die mindestens einen freien Platz ausspielen. Die Relegationsspiele finden auf einem neutralen Platz statt.
Von Sebastian Baumann
Felxi Böck hat die Auf- und Abstiegsregelung für den Bezirk Mittelfranken veröffentlicht.
fussballn.de
Die Bezirksligen Nord und Süd spielen in der Saison 2024/2025 mit jeweils 16 Mannschaften.

I. Allgemeines:

Nach vollzogenem Auf- und Abstieg werden die Vereine jährlich nach geografischen, spieltechnischen und verkehrstechnischen Gesichtspunkten in die jeweiligen Bezirksligen durch den Bezirks-Spielausschuss eingeteilt.

Hinweis auf § 57 SpO: Sollzahl nach Auf- und Abstieg

Wird nach vollzogenem Auf- und Abstieg die festgelegte Sollzahl in den einzelnen Ligen überschritten bzw. unterschritten, so wird die Zahl der Auf- und Absteiger für das folgende Spieljahr in der Auf- und Abstiegsregelung festgelegt.

II. Aufstieg:

1. Festaufsteiger:

(1) Aus den Bezirksligen Nord und Süd steigt jeweils ein Verein – grundsätzlich der Meister – in die Landesliga auf, sofern dieser die Zulassungskriterien für die Landesliga erfüllt.

2. Releganten:

(2) Aus den Bezirksligen nimmt jeweils ein Verein – grundsätzlich der Vizemeister, sofern dieser die Zulassungskriterien für die Landesliga erfüllt – zusammen mit den Bezirksliga-Zweiten aus den restlichen Fußballbezirken in Bayern sowie mit den in der Auf- und Abstiegsregelung für die Landesliga festgelegten Abstiegs-Relegation (Landesliga/Bezirksliga) um die freien Plätze in den Landesligen teil. Die Verlierer dieser Relegation werden in die Bezirksliga eingegliedert.

(3) Die Relegationsspiele zur Verbandsebene werden in Hin- und Rückspielen ausgetragen (siehe Auf- und Abstiegsregelung zur Landesliga).


III. Abstieg:

1. Festabsteiger:

(1) Aus den Bezirksligen Nord und Süd steigen die Tabellen-fünfzehnten und die Tabellen-sechzehnten der Abschlusstabelle direkt in die Kreisligen ab (zwei Direktabsteiger je Bezirksliga).

2. Festaufsteiger:

(2) Aus den 6 Kreisligen steigt jeweils ein Verein – grundsätzlich der Meister – direkt in die Bezirksliga auf.

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**IV. Relegation:**

(1) Alle Relegationsspiele finden gem. § 24 SpO in einem Spiel auf einem neutralen Platz oder bei einem der beteiligten Vereine statt.

A) Bezirksliga-Abstiegs-Qualifikation:

(2) Die Tabellen-vierzehnten, Tabellen-dreizehnten und Tabellen-zwölften der Bezirksligen Nord und Süd sind Releganten und spielen um die freien Plätze, mindestens aber um einen Platz (drei Relegationsteilnehmer je Bezirksliga).

B) Bezirksliga-Aufstiegs-Qualifikation:

(3) Aus jeder Kreisliga spielt jeweils ein Verein – grundsätzlich der Vizemeister – um die weiteren freien Plätze in den Bezirksligen, mindestens aber um einen Platz (zwei Relegationsteilnehmer je Kreis).

(4) Zusätzliche freie Plätze, die sich nach vollzogenem Auf- und Abstieg und nach Abschluss der Relegation zur Landesliga ergeben, können unter den Relegationsteilnehmern zur Bezirksliga ausgespielt werden.

(5) Der genaue Relegationsmodus, die Spielpaarungen und Durchführungsbestimmungen zur Relegation werden rechtzeitig vor dem Saisonende bekanntgegeben und amtlich veröffentlicht.

(6) Die entsprechenden Spiele werden vor Beginn der Relegation ausgelost und amtlich veröffentlicht.

(7) Nach vollzogenem Auf- und Abstieg und nach Abschluss der Relegationsrunden wird die Gruppeneinteilung der beiden Bezirksligen jährlich vom Bezirks-Spielausschuss nach geografischen, spieltechnischen und verkehrstechnischen Gesichtspunkten vorgenommen und amtlich veröffentlicht. Wird nach vollzogenem Auf- und Abstieg die Sollzahl von 32 Vereinen überschritten, so kann sich die Zahl der Absteiger im folgenden Spieljahr entsprechend erhöhen. Wird die Sollzahl von 32 Vereinen unterschritten, so wird in der Saison 2025/2026 mit weniger Mannschaften gespielt (§ 57 SpO).

Sonderbestimmung:

In besonders begründeten Fällen kann der Bezirks-Spielausschuss noch vor Beginn der Relegationsspiele nach Rücksprache mit dem Verbands-Spielausschuss gesonderte Bestimmungen erlassen, die den genauen Ablauf des Auf- und Abstiegs regeln. Die Vereine sind entsprechend vorher zu informieren und die Änderung ist amtlich bekanntzugeben. Können einzelne Spiele oder auch die ganze Relegation aufgrund von kommunalen Verfügungslagen oder höherer Gewalt wie z.B. Naturkatastrophen nicht ausgetragen werden, können die Spiele verschoben oder auch der Relegationsmodus vom Bezirks-Spielausschuss nachträglich geändert werden. Dies ist aber nur mit der Genehmigung des Verbands-Spielausschusses möglich. Bis spätestens 30.06.2025 muss die Relegation aber beendet sein.

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