Auch in der Halle: Die Zeitstrafe wird wieder eingeführt - anpfiff.info
Artikel veröffentlicht am 07.11.2023 um 12:00 Uhr
Auch in der Halle: Die Zeitstrafe wird wieder eingeführt
Der Vorstand des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) hat Änderungen der „Richtlinien für Futsalturniere und private Hallenturniere“ beschlossen. Die wichtigste Anpassung: Ab sofort gibt es auch unter dem Hallendach wieder eine Zeitstrafe, die zwei Minuten beträgt.
Von PM BFV / MG
Die Zwei-Minuten-Strafe kehrt bei den Futsal-Turniere des BFV zurück.
fussballn.de
Der BFV hatte nach dem klaren Votum der Delegierten beim Verbandstag im Erwachsenenbereich für den Freiluftfußball bereits zur Saison 2022/23 wiedereingeführt – mit der Konsequenz, dass die Zahl der Platzverweise im bayerischen Amateurfußball seither teils erheblich zurückgegangen ist. Die Zeitstrafe beim Hallenfußball (Futsalturniere und private Hallenturniere) beträgt zwei Minuten (draußen: zehn Minuten) und vergrößert den Ermessensspielraum für die Schiedsrichter*innen.  

Die Regeländerung ist in §14 (14) der „Richtlinien für Futsalturniere und private Hallenturniere“ verankert und lautet:
„Die Schiedsrichter können persönliche Strafen (Verwarnung, Zeitstrafe von zwei Minuten, Gelb-Rote Karte und Rote Karte) aussprechen. Nach Feldverweis durch Gelb-Rote Karte oder Rote Karte muss die betreffende Mannschaft zwei Minuten mit einem Spieler weniger weiterspielen. Erzielt während der Strafzeit die gegnerische Mannschaft ein Tor, so kann der fehlende Spieler sofort wieder ergänzt werden (dies gilt nicht, wenn beide Mannschaften in gleicher Unterzahl spielen). Im Falle einer Zeitstrafe darf die Ergänzung nur durch einen nicht von der Zeitstrafe betroffenen Spieler erfolgen. Fehlen zwei Spieler, so gilt diese Regelung zunächst für die erste Strafzeit, bei einem evtl. weiteren Gegentor auch für die zweite Strafzeit. Ein mit Gelb-Roter Karte belegter Spieler darf am nächsten Spiel seiner Mannschaft wieder teilnehmen (Matchstrafe). Ein mit Roter Karte belegter Spieler ist von der weiteren Turnierteilnahme auszuschließen. Dies ist über den zuständigen BFV-Spielleiter dem Sportgericht zu melden und zieht eine automatische Sperre des Spielers nach sich.“

Wichtig: Die Zeitstrafe kommt nicht im Futsal-Ligabetrieb zum Einsatz. Hier gelten gemäß der geltenden Durchführungsbestimmungen die Futsal-Spielregeln und Anweisungen der FIFA in der aktuell gültigen Fassung.

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