Hintergründe & Fakten
Fünf Jahre langer Prozess
Dem Beschluss des BFV-Vorstands vorausgegangen war ein bereits vor
fünf Jahren angestoßener Prozess unter enger Miteinbeziehung der
Vereine. „2018 haben wir im Rahmen unserer Kampagne ,Wir regeln das!‘ bayernweit bei insgesamt 23 ,Runden Tischen‘ mit allen interessierten
Vereinsvertreter*innen über den Themenkomplex diskutiert. Das Ergebnis:
Ja, die Leistungen der Unparteiischen werden nicht genug wertgeschätzt.
Und: Ja, auch die Spesen müssen dringend angehoben werden. Macht was!“,
erklärt Verbands-Schiedsrichterobmann Sven Laumer: „Es folgten
zahlreiche weitere Gespräche auf allen Ebenen des bayerischen
Amateurfußballs und 2022 dann auch der klare Handlungsauftrag durch den
einstimmigen Verbandstagbeschluss zum Initiativantrag ‚Ohne Schiri geht es nicht‘“.
In den jetzt verabschiedeten Vorschlag sind unmittelbar auch die
Ergebnisse der im Januar und Februar 2023 vom Nürnberger
Sportmarktforschungsunternehmen SLC Management durchgeführten Umfrage mit 2659 Teilnehmenden eingeflossen. Grünes Licht gab es bei einer Gegenstimme außerdem von
den Mitgliedern der AG Finanzen, ein aus Vereinsmitarbeiter*innen
bestehendes Gremium, das der BFV seit 2017 bei allen Finanzfragen
miteinbezieht.
Zum Thema
21.11.2023
[] von Uwe Kellner
26.10.2023
von Sebastian Baumann
26.09.2023 [4]
von Marco Galuska
22.09.2023 [2]
von Sebastian Baumann
Sollzahlberechnung für Vereine
Für jedes am Spielbetrieb teilnehmende Herren- und Frauen-Team hat ein Verein mindestens eine*n Schiedsrichter*in zu stellen. Dies gilt zudem auch für je eine A- oder B-Junioren-Mannschaft, die am Spielbetrieb teilnimmt – auch bei mehreren A- und/oder B-Junioren-Teams wird nur eine Mannschaft für die Ermittlung der Sollzahlen herangezogen. Weitere Junior*innen-Teams werden bei der Ermittlung der Sollzahlen nicht berücksichtigt. Hat der Verein keine A- oder B-Jugend, so muss er auch keine Schiedsrichter*innen stellen. Für den Fall, dass ein Verein mit seinen Teams in einer Klasse am Spielbetrieb teilnimmt, in der Gespanne zum Einsatz kommen, muss er für die betreffende Mannschaft drei Unparteiische stellen. Bei Spielgemeinschaften ist der federführende Verein in der Pflicht, kann dies aber natürlich im Innenverhältnis mit der oder den weiteren Vereinen regeln, der oder die noch an der SG beteiligt sind.
Steigerung Ausfallgebühr
Pro fehlendem Referee muss der Verein eine Ausgleichszahlung in Höhe von 120 Euro pro Saison leisten. Sollte die Sollzahl auch nach drei Jahren nicht erreicht sein, sind 180 Euro zu entrichten, nach fünf Jahren beträgt die Ausgleichzahlung für fehlende Unparteiische je 240 Euro. „Wir sprechen hier ganz klar von einer Solidargemeinschaft“, sagt Verbands-Schiedsrichterobmann Sven Laumer: „Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter brauchen alle, also sollten im Bestfall auch alle Vereine die für ihre Spiele notwendigen Unparteiischen stellen – wer das nicht kann, verlässt diese Solidargemeinschaft und muss seinen Beitrag in finanzieller Hinsicht leisten.“ Geld, das der Verband in die Gewinnung neuer Unparteiischer investiert, aber auch in Aus-, Weiter- und Fortbildung.
Eine halbe Million Euro Strafe
Wie viele Vereine erfüllen aktuell nicht die Sollzahl und zahlen eine Ausfallgebühr?
Im Jahr 2022 waren es 2257 Vereine, dies entspricht 67 Prozent der am Spielbetrieb teilnehmenden Klubs.
Wie hoch sind die Zahlungen?
Die geleisteten Ausfallgebühren belaufen sich auf rund 550.000 Euro
und sind nahezu der identische Betrag, den der BFV selbst im Haushalt
für das Schiedsrichterwesen zur Verfügung stellt.
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