Ausführliche Aufklärungsarbeit: Raßbach wird auf Kreisliga-Tagung deutlich - anpfiff.info
Artikel veröffentlicht am 09.07.2022 um 11:02 Uhr
Ausführliche Aufklärungsarbeit: Raßbach wird auf Kreisliga-Tagung deutlich
Die Spielleitertagung der Kreisligisten in Roßtal hatte es nicht nur wegen ihrer Länge von drei Stunden durchaus in sich: Neben einer Erklärung zur Einführung der Zehn-Minuten-Strafe durch KSO Sven Bode, betrieb der Kreisvorsitzende Thomas Raßbach vor allem Aufklärungsarbeit mit stellenweise gehobenem Zeigefinger. Die Punkte Schiedsrichterwesen und der Relegationsrückblick waren dabei zentrale Bausteine.
Von Michael Watzinger
Kreis-Vorsitzender Thomas Raßbach hatte bei der Spielleiter-Tagung seiner Kreisligisten einiges zu erzählen und betrieb über weite Strecken Aufklärungsarbeit.
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Gut drei Stunden dauerte am gestrigen Freitagabend die Spielleitertagung der Kreisliga in Roßtal. Thomas Raßbach nutzte diese Zeit vor allen Dingen für Aufklärungsarbeit - gerade weil die kritischen Stimmen seitens seiner Basis in den vergangenen Wochen und Monaten spürbar lauter geworden waren. Während der Tagung stand dabei vor allen Dingen das Thema Fairness immer wieder im Mittelpunkt. Der gemeinsame Umgang müsse wieder deutlich besser werden, der Respekt könne dabei "keine Einbahnstraße" sein und eine Art Hexenjagd, wie teilweise in den vergangenen Wochen erlebt, dürfe so erst recht nicht mehr vorkommen.

Dabei nahm Raßbach explizit Stellung zu zwei Sachverhalten, die in der jüngeren Vergangenheit hohe Wellen geschlagen hatten: "Bei der Geschichte mit der Turnerschaft Fürth bleibt klar festzuhalten, dass es sich letztlich einzig und alleine um einen Einsatz eines nicht spielberechtigten Spielers gehandelte hatte - nicht mehr, aber auch nicht weniger." Im Zuge dieses Themas ging der Vorsitzende dabei noch einmal genauer auf die Bedeutung der Mitgliedschaft im Bayerischen Landessportverband (BLSV) ein, gerade was versicherungs- und haftungsrechtliche Fragen betrifft ("Achtet gerade nach Transferperioden auch auf das Nachmelden!").

Ebenso deutlich wurde der 57-Jährige im Bezug auf das Sportgerichtsurteil zum Relegationsspiel zwischen der DJK Oberasbach und Megas Alexandros, das im Anschluss an den Spielabbruch ebenfalls für Aufsehen gesorgt hatte: "Aus menschlicher Sicht war der Abbruch sicherlich völlig verständlich und doch muss man sagen, dass er unter den gegebenen Umständen ein Fehler war. Das KSG (Kreissportgericht) hat in der Folge gemäß der Spielordnung völlig richtig entschieden - auch wenn es natürlich nicht dem Gerechtigkeitsgefühl entspricht. Dass man im Anschluss seine Meinung über offene Briefe und derartige Dinge kommuniziert, ist jedem selbst überlassen. Was aber gar nicht geht, sind Hasskommentare - diese sind völlig deplatziert!"

Der Kreis-Vorsitzende Thomas Raßbach sprach in Roßtal Klartext, betrieb aber gleichzeitig auch ordentlich Aufklärungsarbeit.
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KSG: Unterschied zwischen sportlicher und richtiger Entscheidung

Auch der Vorsitzende des Kreissportgerichtes, Thorsten Vasel, nahm zu den jüngsten Entwicklungen noch einmal Stellung: "Wir brauchen gar nicht darüber sprechen, dass gerade das Urteil bei Oberasbach gegen Megas im Sinne des Wortes kein sportliches Urteil war. Allerdings haben wir uns beim Sportgericht eben an die Spielordnung zu halten - und da sind diese Fälle ganz klar geregelt. Über Aussagen wie 'Man hätte doch einfach nur die Restzeit noch einmal spielen lassen können' kann ich ehrlich gesagt nur den Kopf schütteln, denn unsere Regegularien geben diese Möglichkeiten einfach nicht her - anders als zum Beispiel in Spanien, wo es mal so einen Fall gab. Wir können die Regeln aber in solchen Fällen nicht einfach ändern, wie es uns gefällt!"

Obendrein mahnte Vasel darüber hinaus noch zu mehr Genauigkeit an - die Fallzahlen seien in der abgelaufenen Spielzeit wieder deutlich nach oben gegangen (795 Fälle gegenüber zuvor 710). Gerade die Zahl der unzulässigen Spielereinsätze seien in jener Spielzeit auf ein absolutes Rekordhoch geklettert (122 Fälle gegenüber 41 in 2018/19). "Kann eine ordnungsgemäße Spielberechtigung nicht bis 15 Minuten nach Spielende beim Schiedsrichter nachgewiesen werden, muss dieser eine Meldung erfassen. Der Verein hat dann drei Tage Zeit um entweder das Passbild mit Schulterbereich im SpielPlus hochzuladen UND dies dem Sportgericht schriftlich oder über das BFV-Postfach Zimbra mitzuteilen, oder den Spielberechtigungsnachweis dem zuständigen Sportgericht vorzulegen. Die Nachweispflicht liegt hier klar bei den Vereinen."

Auch der Einsatz von Spielern in verschiedenen Mannschaften wurde von Vasel noch einmal thematisiert.

Thorsten Vasel, Vorsitzender des KSG, bezog noch einmal Stellung zu den wellenschlagenden Urteilen und mahnte die Vereine wieder zu mehr Genauigkeit.
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Das Schiedsrichterwesen ganz oben auf der Agenda

Einen weiteren, zentralen Baustein des Abends sollte dann das Schiedsrichterwesen darstellen. Nicht unbedingt wegen der Wiedereinführung der Zehn-Minuten-Strafe im Herrenbereich, deren Sinnhaftigkeit von Kreis-Schiedsrichter-Obmann Sven Bode ausführlich erörtert wurde.

Vielmehr ging es dabei um den Schwund an Unparteiischen und wie dieser zu stoppen sein könnte. Raßbach nahm dabei auch seine Vereine in die Pflicht - gerade weil durch 1801 nicht anrechenbare Schiedsrichter Potentiale ungenutzt erscheinen, um die entstandene Lücke von derzeit 127 fehlenden Regelhütern (entspricht 25 Prozent) zu schließen. 

"Unser primäres Ziel der Periode 2022 bis 2026 ist die Neugewinnung von Schiedsrichtern! Dafür bedarf es aber einer deutlich faireren Behandlung der Unparteiischen gegenüber und eine größere Wertschätzung auch innerhalb der eigenen Vereine. Ich sage es ganz deutlich: Die Alternative wäre dramatisch und würde zu einer deutlichen Reduzierung bei der Besetzung führen - das beträfe die A-Jugend, die B- und A-Klassen, aber auch die Kreisliga, wo vom Gespann auf einen Einzelschiedsrichter gewechselt werden könnte. Wir sind also alle gefordert! Umgekehrt gilt das respektvolle Auftreten auch für die Schiedsrichter. Insgesamt wünsche ich mir eine bessere gegenseitige Akzeptanz der Fehlerhaftigkeit"
, so Raßbach.

Aus der Runde kam derweil der deutliche Hinweis, dass an dieser Stelle nicht nur die Vereine selbst ihren Teil dazu beitragen müssten, sondern auch der Verband durch Anpassungen beispielsweise in puncto Vergütung bessere Anreize schaffen sollte - eine Idee, die laut Bode auf der Agenda stehe.

Kreis-Schiedsrichter-Obmann Sven Bode sorgte bei der wiedereingeführten Zehn-Minuten-Strafe für Klarheit. Außerdem unterstützte der 41-Jährige Raßbachs angekündigten Kurs bezüglich des Schiedsrichterwesens.
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Relegation: Rück- und Ausblick

Ein weiterer Punkt, der Raßbach sauer aufstößt, ist die Mär der BFV-Relegations-Melkkuh: "Der aktuelle Relegationsmodus wurde nicht vom Verband vorgegeben, sondern von den Vereinen mit einer breiten Zustimmung von damals 94 Prozent gewählt. Und es entspricht auch nicht der Realität, dass sich der BFV hier die Taschen voll macht!"

Der Vorsitzende rechnete vor: "In 40 Spielen gab es für den BFV die Verbandsabgabe in Höhe von 4.759,49 Euro und den Sozialeuro, der 11.303,00 Euro generierte. Die Verbandsabgabe floss letztlich vollständig in die Platzmiete der Ausrichter, mit dem Sozialeuro wurde unter anderem bei Hochwasserschäden des RSV Sugenheim, des FC Oberndorf und des ASV Zirndorf geholfen und insgesamt 27.161,94 Euro ausgeschüttet - andere Schicksalsschläge wurden zwischen 2018 und 2021 mit 19.000 Euro unterstützt. Herunter gebrochen stehen 79.189,88 Euro für die Vereine - bestehend aus den Vereinseinnahmen aus den Relegationsspielen (52.027,94 EUR) und den Vereinszuwendungen durch den Verband (27.161,94 EUR) - den 16.062,49 Euro des Verbandes in Sachen abgelaufener Relegation gegenüber."  

Bezogen auf die Kreisliga-Relegation 2022/23 könnte bezüglich des Modus nun eine Änderung ins Haus stehen: Da die Reduzierung beider Kreisligen von jeweils 16 auf 15 Teams zuletzt nicht geklappt hat, soll diese in der aktuellen Saison vollzogen werden. Für den Aufstieg ergäbe sich in beiden Fällen das Szenario eines Meisters (Direktaufsteiger) und eines Releganten für die Bezirksliga. In Sachen Abstieg standen für die Kreisliga anschließend folgende beiden Modelle zur Wahl und damit zur Abstimmung:

In Variante 1 (5 Spiele, 2 Runden) gäbe es jeweils vier Direktabsteiger (Platz 13-16) sowie einen Releganten (Platz 12). Diese träfen in der ersten Relegationsrunde aufeinander, wobei der Sieger Kreisligist bleiben würde. Der Verlierer würde dann in einem Finale gegen einen der beiden siegreichen Kreisklassisten (oder ein Team mit Freilos - da fünf Kreisklassisten) um den Ligaerhalt spielen.

Die zweite Variante wäre eine große Relegation (14 Spiele, 3 Runden). Beide Kreisligen hätten zwei Direktabsteiger, während die Plätze 12-14 allesamt in die Relegation gingen, ebenso wie die Kreisklassenzweiten und - dritten. In insgesamt drei Relegationsrunden würden dann zwei der drei ursprünglich freien Plätze ausgespielt (in Runde 1 treten abermals die Tabellenzwölften der Kreisligen gegeneinander an, wobei der Sieger den Klassenerhalt feiert und der Verlierer in die Relegation muss).

"Das ist seitens des Verbandes ein Angebot, da auch hier zunehmend kritische Stimmen lauter wurden, die Relegation würde künstlich in die Länge gezogen. Nun haben wir eine verkürzte Relegation mit dafür verschärftem Abstieg und eine große Relegation zur Auswahl gestellt. Auch in der Kreisklassen- und in der A-Klassen-Tagung werden derartige Modelle vorgestellt und zur Abstimmung gebracht. Klar ist hier aber: Wir werden keine Unterschiede machen - es gibt je nach Wahlausgang entweder für alle die kurze oder die lange Relegation. Wie es über die Saison 2022/23 hinaus weiter geht, wird dann an den Runden Tischen im Winter besprochen. Wir sind für Vorschläge seitens der Vereine jederzeit offen"
, erklärte Raßbach den weiteren Fahrplan bezüglich der Abstimmung.

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