Handlungsvorgabe des VSA: Die Zeitstrafe kann ab sofort angewendet werden - anpfiff.info
Artikel veröffentlicht am 08.07.2022 um 09:33 Uhr
Handlungsvorgabe des VSA: Die Zeitstrafe kann ab sofort angewendet werden
Nahezu 73 Prozent aller Teilnehmer*innen hatten sich beim vom Bayerischen Fußball-Verband (BFV) an den sieben Bezirkstagen eingeholten Meinungsbild dafür ausgesprochen, die Delegierten des Verbandstages folgten diesem Auftrag und stimmten mit überwältigender Mehrheit dafür: Ab sofort gibt es im Herren- und Frauen-Fußball wieder die Zehn-Minuten-Strafe und im Junioren- und Juniorinnen-Fußball die Gelb-Rote Karte.
Von Sebastian Baumann / PM BFV
Nach der Grundsatzentscheidung haben die Beteiligten Ausschüsse die Durchführungsbestimmungen angepasst und Handlungsempfehlungen für die bayerischen Unparteiischen erlassen. Jetzt werden diese Regeln im Freistaat angewendet.

Was 1991 mit Einführung der Gelb-Roten Karte abgeschafft worden war, wird fortan im bayerischen Amateurfußball wieder zum Tragen kommen: die Zehn-Minuten-Strafe. „Damit erhalten die Schiedsrichter*innen ein zusätzliches Mittel zur Deeskalation an die Hand und können auf ein bereits zu früheren Zeiten bewährtes Mittel zurückgreifen, was auch die Erfahrungen im Junior*innen-Bereich zeigen. Dort gab und gibt es nach wie vor die Fünf-Minuten-Strafe, die sich als probates Mittel erwiesen hat“, sagt BFV-Vizepräsident Jürgen Pfau, der im Präsidium für das Schiedsrichterwesen verantwortlich zeichnet: „Mit der jetzt beschlossenen Einführung der Gelb-Roten Karte im Junior*innen-Bereich gilt bei Erwachsenen und Jugendlichen ein einheitliches Vorgehen.“

Allerdings ist die technische Umsetzung der Gelb-Roten Karte im ESB für die Junioren (siehe folgende FAQs) noch nicht sauber umgesetzt, was mit Sicherheit zu Beginn erst einmal für Verwirrung sorgen wird. Zusätzlich dürfte aufgrund der abrupten Einführung der ein oder andere Schiedsrichter noch nicht komplett auf die neuen Regeln eingestellt sein, sodass die Vereine, Spieler und Funktionäre zu Beginn bei den ersten Spielen mit der neuen Regelung noch Rücksicht auf die Schiedsrichter nehmen sollten.

Der BFV hat alle wichtigen Fragen rund um die Zeitstrafe beantwortet:

In welcher Reihenfolge werden die persönlichen Strafen ausgesprochen?
Grundsätzlich obliegt die Einordnung des Vergehens den Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern sowie deren Assistent*innen an der Linie. Die persönlichen Strafen können in folgenden Reihenfolgen angewandt werden:

- Gelb – Zeitstrafe – Gelb/Rot
- Gelb – Gelb/Rot
- Gelb – Zeitstrafe – Rot
- Gelb – Rot
- Zeitstrafe – Gelb/Rot
- Zeitstrafe – Rot
- Rot

Bei welchen Spielen greift die Zehn-Minuten-Strafe?

Herren:

- Meisterschaftsspiele von der C-Klasse bis einschließlich der Landesliga und niedriger
Alle Entscheidungs- und Relegationsspiele (ohne Beteiligung von Mannschaften aus der Regional- und Bayernliga)
- Freundschaftsspiele und Turniere (ohne Beteiligung von Mannschaften der 1. und 2. Bundesliga, 3. Liga, Regional- und Bayernliga)
- Toto-Pokalspiele auf Kreisebene
- Alle sonstigen Pokalspiele (ohne Beteiligung von Mannschaften der 1. und 2. Bundesliga, 3. Liga, Regional- und Bayernliga)
- In Firmen- und Behördenspielen sowie im Freizeitfußball

Frauen:

- Meisterschaftsspiele aller vom Bayerischen Fußball-Verband organisierten Spielklassen
- Freundschaftsspiele
- Pokalspiele auf Bezirks- und Kreisebene

Senior*innen:

- alle Spiele

Bei welchen Spielen findet die Zehn-Minuten-Strafe keine Anwendung?

Herren:

- Regionalliga Bayern
- Bayernliga
- Toto-Pokalspiele auf Verbandsebene
- Freundschaftsspiele mit Beteiligung von Mannschaften der 1. und 2. Bundesliga, 3. Liga, Regional- und Bayernligisten

Frauen:

- Pokalspiele auf Verbandsebene
- Freundschaftsspiele mit Bundes- und Regionalligisten

Ändert sich auch etwas im Junior*innen-Bereich?

Hier bleibt es bei der bestehenden Fünf-Minuten-Strafe, die auch weiterhin bei folgenden Partien Anwendung findet:

- Meisterschaftsspiele aller vom Bayerischen Fußball-Verband organisierten Spielklassen
- A- und C-Junioren Verbands-Pokal (einschl. Landesfinale)
- Bezirks- und Kreispokale
- Freundschaftsspiele

Weiterhin findet die Zeitstrafe bei folgenden Partien im Junior*innen-Bereich keine Anwendung:

- Freundschaftsspiele mit Bundesligisten

Gibt es im Junior*innen-Bereich jetzt auch die Gelb-Rote Karte?

Ja, seit dem 01.07.2022 ist auch im Junior*innen-Bereich eine Gelb-Rote Karte möglich. Somit gibt es sowohl bei den Herren und Frauen als auch den Junioren und Juniorinnen die Möglichkeit einer Zeitstrafe und einer Gelb-Roten Karte. Es wird nicht mehr zwischen diesen Bereichen unterschieden, es gilt ein einheitliches Vorgehen bei Frauen und Herren, Juniorinnen und Junioren.

Welche Vergehen werden mit einer Zehn-Minuten-Strafe geahndet?

Grundsätzlich obliegt diese Entscheidung dem Referee und seinen Assistent*innen. Der Verbands-Schiedsrichterausschuss unter seinem neuen Vorsitzenden Sven Laumer hat entsprechende Handlungsempfehlungen für die rund 10.000 Unparteiischen in Bayern erarbeitet. Schiedsrichter*innen erhalten jetzt einen größeren Ermessensspielraum. Für Vergehen, bei denen eine Gelbe Karte zu wenig, aber eine Rote Karte zu viel wäre, kann jetzt eine Zeitstrafe ausgesprochen werden.
 
Was passiert, wenn die Zehn-Minuten-Strafe kurz vor der Halbzeit ausgesprochen wird?

Die Zeitstrafe beginnt mit Fortsetzung des Spiels und endet auf Zeichen des Schiedsrichters. Die Halbzeitpause und der Schlusspfiff nach der regulären Spielzeit und vor einer Verlängerung der Partie unterbrechen eine Zeitstrafe. Beispiel: Erhält ein*e Spieler*in in der 43. Minute eine Zehn-Minuten-Strafe, so wird die zum Zeitpunkt des Halbzeitpfiffs verbleibende Zeit mit Beginn der zweiten Spielhälfte fortgesetzt, also bis zum Ablauf der 52. Minute.

Gibt es die Zehn-Minuten-Strafe auch gegen „die Bank“?

Nein, Auswechselspieler*innen, ausgewechselte Spieler*innen und Teamoffizielle können damit nicht belegt werden. Die Möglichkeiten der Sanktionen gegen „die Bank“ bleiben mit Gelber und Roter Karte – wie bisher auch – bestehen.

Muss im Falle eines Strafstoßschießen zur Spielentscheidung (Elfmeterschießen) etwas beachtet werden

Muss ein Spiel durch Elfmeterschießen entschieden werden und endet die Spielzeit vor Ablauf einer Zeitstrafe, dürfen die betroffenen Spieler*innen nicht am Elfmeterschießen teilnehmen.

Wo müssen sich Spieler*innen während der Zeitstrafe aufhalten?

Ein mit Zeitstrafe belegte*r Spieler*in nimmt auf der Auswechselbank seiner Mannschaft Platz.

Wie wird die Zeitstrafe ausgesprochen?

Die persönlichen Strafen werden durch Zeigen der jeweiligen Karte und die Zeitstrafe wird durch Handzeichen (Andeutung 5 bzw. 10 Minuten) ausgesprochen.
WAS MUSS BEACHTET WERDEN, WENN DER TORWART EINE ZEITSTRAFE ERHÄLT?
Die Position des Torwarts muss für die Dauer der Zeitstrafe durch eine*n andere*n Spieler*in eingenommen werden, der auch deutlich als Torwart gekennzeichnet ist. Nach Ablauf der Zeitstrafe kann ein Tausch auf der Torwartposition in der nächsten Spielunterbrechung wieder vorgenommen werden.

Wie muss die Zeitstrafe im elektronischen Spielberichtsbogen (ESB) eingetragen werden?

Die Zeitstrafe ist bei den Herren, Senioren und Frauen immer unter „besondere Vorkommnisse“ mit Spielername, Verein und Spielminute zu erfassen. Diese Eintragung entfällt bei den Junioren und Juniorinnen. Wird ein*e Spieler*in mit der Gelb-Roten Karte des Feldes verwiesen und hat keine Verwarnung, sondern nur eine Zeitstrafe erhalten, ist – aus technischen Gründen – im SpielPlus unter der Rubrik „Verwarnung“ die Zeitstrafe als „Verwarnung“ zu erfassen.

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