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Wir kümmern uns um Ihr Anliegen. Rufen Sie uns an:
Wenn Ihr Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall durch einen anderen Verkehrsteilnehmer beschädigt wurde, können Sie Ihre Schadensersatzansprüche bei der gegnerischen Versicherung nach § 249 BGB geltend machen.
Ein Wertgutachten für ein Kraftfahrzeug von unserem Kfz-Gutacher dient der Ermittlung des aktuellen und präzisen Fahrzeugwerts. Bei der Kfz-Bewertung treffen unsere Gutachter zuverlässige Aussagen über den aktuellen Zustand des Fahrzeugs.
Für die Regulierung von sogenannten Bagatellschäden, bei der die Schadenhöhe unter ca. € 1.000,00 liegt, benötigen Sie für die Regulierung durch die Versicherung ein Kurzgutachten. Das Kurzgutachten dient als Kostenvoranschlag.
Seit 2003 im Karosseriebau tätig, sind wir ein zuverlässiger und kompetenter Partner.
Erfahren Sie mehr.01. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf
Durch unsere langjährige Erfahrung im Kfz-Bereich, können wir Ihnen schnell und unkompliziert zur Seite stehen. zögern Sie nicht und rufen Sie uns an unter: 0176 / 623 080 56 oder schreiben Sie uns: Kontaktformular
02. Vorläufiges Gutachten
03. Abschließendes Gutachten
04. Wir lassen Sie nicht allein